Was passiert mit Minusstunden wenn man sie als Arbeitnehmer nicht verursacht hat?
Bin ich dazu verpflichtet sie ab arbeiten oder nicht?
3 Antworten
Wenn du deinerseits anwesend bist und die vertraglch vereinbarte Zeit arbeiten willst, aber den Betrieb nicht in der Lage ist, dir Arbeit für diese Zeit zu geben, dann hast du deine arbeitsvertragliche Pflicht erfüllt und der Arbeitgeber muss seine Pflicht - die Bezahlung - ebenfalls erfüllen. Man spricht hier vom Annahmeverzig des Arbeitgebers.
Lies mal m folgenden Link nach, ob die Voraussetzungen dazu bei dir erfüllt sind.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html#tocitem4
Hallo, mit deinem Arbeitsvertrag hast du dich verpflichtet deine Arbeitsleistung zu 100% deinem Arbeitgeber (AG) zur Verfügung zu stellen! Im Gegenzug verpflichtet sich der AG dir zu 100% Arbeit anzubieten. Kann er das nicht, aus welchem Grund auch immer, muss er dir dennoch den vollen Lohn zahlen. Es sei denn, lt. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag ist etwas anderes geregelt. Persönlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass in solchen Fällen immer zuerst ein "vernünftiges" Gespräch die Angelegenheit regeln kann. Sofern ein Betriebsrat besteht wäre dies die erste Anlaufstelle.
und was macht der Arbeitgeber, wenn Du mal zu spät kommst, wo er nix für kann? Die musste natürlich nacharbeiten.
Dann verlasse am besten das Unternehmen, wenn Du damit nicht klar kommst. Die Arbeit musste dennoch nachholen :).
Aber warum denn ?
Alter Schwede, Dich als Arbeitnehmer würde ich nicht haben wollen. Du willst einfach Deinen Lohn, obwohl Du der Firma keine Leistung in der Zeit erbracht hast.
poldiac, alter Schwede, vielleicht solltest du die Frage erst richtig verstehen. Der Fragesteller will seine Leistung erfüllen, aber der Betrieb hat offenbar keine Lust dazu oder keine Arbeit. Dann muss er trotzdem seinen Anteil aus dem Arbeitsvertrag erfüllen und den Lohn zahlen. Denn der Arbeitnemer will ja seinen Vertrag erfüllen, wird aber daran gehindert.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt\_Arbeitsrecht\_Handbuch\_Annahmeverzug.html#tocitem4
Dann soll er mal schön auf sein Recht pochen. Mal sehen wie weit er damit in seiner Karriere kommt :).
Schön, dass du jetzt wenigstens eingestehst, dass er ein Recht darauf hat.
Ich folge Dir Peter :). Dennoch ist es ein Unding so seinem Arbeitgeber gegenüber zu stehen. Wenn er der Meinung ist, dass die sozialen/finanziellen Bedingungen so bescheiden dort sind, sollte man sich über eine Alternative Gedanken machen.
....Dich als Arbeitnehmer würde ich nicht haben wollen
Du als mein AG, wir wären doch ganz dicke Freunde. Du hättest Deine helle Freude an mir :-)
Aktuell könnte ich Dir einen Putzjob meiner Fenster anbieten.
Ich finde es nicht als ein Unding, wenn ein Arbeitnehmer seine ihm zustehende Arbeit leisten will und den dafür vereinbarten Lohn haben will. Du wirst doch nicht gutheißen, dass ein Betrieb, nur weil es ihm mal in den Kram passt, einfach mal die Stunden kürzt und gegen den Arbeitsvertrag verstößt?
Es gehören immer zwei dazu, wenn Unrecht geschieht. Einer, der es tut, und einer, der es mit sich machen lässt.
Selbstverständlich kann/sollte man über eine Alternative nachdenken. Der Rat ist ja nicht schlecht, aber leider sind die Möglichkeiten nicht unbedingt reichlich gesät.
Darum geht es nicht sondern die lt.Plan entstanden sind.
Nacharbeiten.
Hallo die habe ich ja nicht verursacht