Was passiert mit einer gekauften Wohnung auf einem Grundstück, was aber abgerissen wird?
Wie? Das Grundstück wird abgerissen?
Selbstverständlich meine ich damit das Gebäude, das auf dem Grundstück steht.
Könnte man auch selbst draufgekommen sein…
Verstehe ich das richtig, du hast eine Wohnung von einem Abrisshaus
gekauft - wie ist es dazu gekommen ?
Welche Wohneigentümergemeins hat dies entschlossen-sowas
kenne ichnicht
Nein, ich habe keine Wohnung, kein Grundstück und kein Haus. Es ist nur eine hyptothetische Frage.
5 Antworten
Hallo 91729261972,
da hat du natürlich recht. Das kann ich mir schon vorstellen, dass man ein Grundstück nicht abreißen kann.
Aber was möchtest du denn eigentlich wissen?
Was mit einem Gebäude, bzw. einer Wohnung darin, passiert, wenn es abgerissen wird. Das meiste kommt ins Recycling und der Rest wird deponiert. Wolltest du das wissen? Da hätte man auch selber drauf kommen können ;-)
Ich glaube, dass du was ganz anderes wissen möchtest. Da wäre es aber besser gewesen, wenn du auch das gefragt hättest.
Du bist im Grundbuch nie Eigentümer einer Wohnung, sondern im Grundbuch ist immer ein Anteil am Flurstück eingetragen, verbunden mit einem Sondereigentum (z.B. der Nutzung der Wohnung Nr. ...)
Wenn die WEG den Abriss beschlossen hat, dann wird es ja wohl auch einen Folgeplan geben.
Wenn dir die Wohnung gehört, dann weißt du sicher was passieren soll.
Wenn dir die Wohnung nicht gehört, dann ist der Eigentümer wohl der Auffassung, dass es dich nichts angeht.
Ich wünsche dir ein Gutes Neues Jahr.
Karliemeinname
Ein Grundstück kann nicht abgerissen werden. Falls du das Gebäude meinst: Das kann ebenfalls nicht einfach so abgerissen werden. Jeder Eigentümer einer Wohnung ist gleichzeitig Miteigentümer des Grundstücks. Für den Fall, dass das Gebäude abbrennt o.ä., sieht das WEG bzw. die Teilungserklärung Regelungen zum Wiederaufbau vor.
In der Teilungserklärung wird nicht ein Wiederaufbau festgeschrieben. Das habe ich noch nie gesehen.
In Teilungserklärungen sind immer Regelungen zum Wiederaufbau im Falle der (teilweisen) Zerstörung des Gebäudes enthalten. Meist orientiert sich das an § 22 WEG. Davon kann aber auch teilweise abgewichen werden.
eine WEG oder deren Verwalter muss mindestens eine Haftpflicht und eine Feuerversicherung haben
Das sagt aber nichts über eine Pflicht zum Wiederaufbau aus.
Das mit dem Wiederaufbau muss ich nochmal nachschauen. Aber nicht mehr heute. Ist mir aber nie aufgefallen oder vielleicht war es mir auch nie wichtig. Die meisten Teilungserklärungen entsprechen mehr oder weniger den zur damaligen Zeit üblichen Musterteilungserklärungen, mit mehr oder weniger Zusätzen.
Hier kommt es sich sehr auf die Zusammensetzung der Eigentümergemeinschaft, ihrer finanziellen Möglichkeiten und ihre Interessen ab. Meist sind die sehr unterschiedlich.
Egal was du im Teilungsvertrag festschreibst, wirst du nie alle denkbaren Möglichkeiten vorausschauend regeln können. Sonst würde es auch nicht wo viel Streit geben.
Die Feuerversicherung ist verpflichtend. Damit wäre Geld für einen Wiederaufbau da.
Die Eigentümergemeinschaft kann immer (einstimmig) alles beschließen, außer, dass auf eine Feuerversicherung verzichtet wird ;-)
Wenn es sich um einen Eigetumsgemeindschaft aus mehreren Parteien handelt, kann das Haus nicht ohne zustimmung aller Parteien "abgerissen" werden. Außer es handelt sich um eine Behördliche zwangsräumung, diese muss aber Richterlich begründet sein. Und unter diesen Umständen stehen den Eigentümern entweder Ersatz oder entschädigung zu.
Hallo baka,
wenn eine Wohnung/Gebäude von den Behörden geräumt wird, dann verstößt der Eigentümer gegen seine Pflichten oder Gesetze.
Von wem sollte er dann Ersatz oder Entschädigung bekommen?
Ich wünsche dir ein Gutes Neues Jahr.
Karliemeinname
Der Bund oder das Land können entschädigen, wenn das Gebäude abgerissen wird für ein Bauprojekt z.b.
Natürlich kann das Land oder der Bund oder auch der Pfarrer dir Geld schenken - glaubst du wirklich daran?
Du kannst sicher sein. Keiner von denen bezahlt, wenn es nicht muss.
Andres sieht es bei einer Enteignung aus. Aber darum ging es in der Frage nicht.
Frage den Verwalter der Eigentümergemeinschaft. Keine Ahnung was du da alles mit unterschrieben hast. Man sollte als Eigentümer auch ab und an mal die Protokolle der Versammlungen lesen.
Wie soll ein Grundstück abgerissen werden?
Selbstverständlich meine ich damit das Gebäude, das auf dem Grundstück steht.
Könnte man auch selbst draufgekommen sein…
Auch ein Gebäude wird nicht einfach so abgerissen. Könnte man auch selbst draufgekommen sein…
Hallo Rennox,
eine WEG oder deren Verwalter muss mindestens eine Haftpflicht und eine Feuerversicherung haben.
In der Teilungserklärung wird nicht ein Wiederaufbau festgeschrieben. Das habe ich noch nie gesehen. Sowas wird entschieden, wenn es so weit ist. Da versichert, ist auf jeden Fall Geld für einen gleichen Wiederaufbau da.
Ich wünsche dir ein Guten Neues Jahr.
Karliemeinname