Was passiert mit dem Geld wenn meine Oma und Opa sterben?

10 Antworten

Ich glaube du bekommst nichts davon, weil die Erbfolge zuerst die Kinder berücksichtigt, also deinen Vater. Es sei denn, es gibt ein Testament und dort steht drin, das du etwas bekommst.

Das bekommen die Erben. Wie immer. Wer das ist, kann man so nicht beurteilen. Hängt auch davon ab, ob es ein Testament gibt.

Abgesehen davon dass du dich schämen solltest, wie spekulativ und taktlos du bist, kriegst du rein gar nichts von dem Geld. Du bist nur dann direkter Erbe, wenn dein Vater stirbt und selbst dann kriegst du nur einen Teil davon, wenn deine Oma und Opa mehrere Kinder hatten. Als erstes erben die Kinder. Die ganze Summe wird auf sie und den lebenden Partner aufgeteilt. D.h. 50% kriegt der Partner, 50% die Kinder.

Wenn die Kinder dann sterben, treten die Enkel die Erbfolge an. Wenn du ein Geschwisterkind hast, wird das Geld zwischen euch noch einmal geteilt, so viele Geschwister wie du hast.

PS: Es sei denn, es gibt ein Testament, wo das Geld z.B. an jemand anderen geht. Es könnte z.B. der Kirche gespendet werden.

Gothgirl16  20.03.2022, 00:48

Agree

SlightlyAnnoyed  20.03.2022, 06:14

Und der Vater wird das Geld bestimmt nicht für sein Kind, zu dem er keinen Kontakt hat, aufheben, sondern bestimmt selber für sich verwenden. Da wird für den gierigen FS nichts übrigbleiben. 😁

KittyCat2909  20.03.2022, 04:06

Mit dem Anfang stimme ich dir vollauf zu! Da sollte sich der Fragesteller wirklich schämen.

Aber zum Erbe- für gewöhnlich lebt ein Ehepaar- jedenfalls die Ältere Genereration in einer Zugewinngemeinschaft.

Das kann bedeuten,dass wenn eine echte Wertsteigerung vorliegen sollte, wie zb bei einem Modernisiertem Haus/ Eigentumswohnung, Renovierten Haus Grundstück ect.automatisch beide Seiten dasselbe erhalten. Dies schlägt sich damit auch auf das Erbe aus. So dürfte sich auch ein mögliches Erbe erst einmal etwas reduzieren bzw angerechnet werden, was das Erbe damit verringert, sollte dies der Fall sein. Ansonsten bleibt das Erbe unangetastet.

Der noch lebende Ehepartner erhält die Hälfte wie du ganz richtig angibst, abzüglich des Ausgleichs einer möglichen Wertsteigerung s.o. , lebende Kinder des Paares erhalten zusammen die restlichen Prozent, die sie unter sich aufteilen müssen.

Der Vater und evtl. Geschwister sind Erben nach Deinen Großeltern.