was passiert mir wenn ich den autoschlüssel bei der polizer zum 2 mal holle?

8 Antworten

@Minuri,

mir fehlen Informationen.

Ein Fahrzeug anmelden ohne Führerschein ist natürlich möglich.

Nur, wenn dafür keine Personen mit Führerschein zur Verfügung stehen, was bringt dir dies denn überhaupt.

Besteht überhaupt eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Bzw. wer ist denn überhaupt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung als Versicherungsnehmer eingetragen?

Außerdem, musst du dich als Fahrzeughalter bzw. Versicherungsnehmer immer überzeugen, dass nur Personen das Auto fahren, die auch einen gültigen Führerschein haben. Wenn du dies nicht tust, zahlt die Kfz-Versicherung keine Kasko-Schäden (eigenen Schaden) und kann auch bei einem Fremdschaden dich in Regress nehmen und zumindest einen Teil des Schadens von dir zurück fordern.

Gruß Apolon

Stadewaeldchen  08.12.2017, 08:06

Besteht überhaupt eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Muss ja, denn ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung. 

Apolon  08.12.2017, 08:08
@Stadewaeldchen

Nicht unbedingt.

Er könnte ja auch die Versicherung gekündigt haben und keinen neuen Vertrag mehr abgeschlossen haben.

Auch könnte das Fahrzeug zwangsabgemeldet worden sein.

Oder es fahren Leute mit einem unangemeldeten Fahrzeug spazieren, das ihm gehört.

Stadewaeldchen  08.12.2017, 08:54
@Apolon

Er könnte ja auch die Versicherung gekündigt haben und keinen neuen Vertrag mehr abgeschlossen haben.

Auch könnte das Fahrzeug zwangsabgemeldet worden sein.

Ja, aber dann wäre er zum einen kein Fahrzeughalter mehr und zum anderen würde es nicht mehr ausreichen, dass nur jemand mit Führerschein das Auto abholt. Hier müsste der Abholer mindestens einen Anhänger mitbringen. Oder einen Transport-LKW. Zudem stünden dann auch weitere Straftaten (Steuervergehen, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) im Raum.

Apolon  08.12.2017, 09:30
@Stadewaeldchen

Richtig - nur nach dem Geschreibsel des TE, kann man nicht erkennen, was überhaupt passt.

Kennst du jemanden, der ein Auto zulässt ohne dass er einen Fahrer dazu hat?

Und ob der Onkel überhaupt einen Führerschein hat, wissen wir auch nicht.

Ich habe schon die tollsten Geschichten mit angeblich versicherten Autos erlebt!

Minuri 
Beitragsersteller
 08.12.2017, 12:08
@Apolon

also das auto ist auf mich zugelassen und versichert. normalerweisse habe ich einen fahrer dieser konnte aber nicht fahren da er was getrunken hatte. der am ende gefahren ist hat selber ein auto und ist auch immer damit gefahren. somit dachte ich er hatt einen schein. ja mein onkel hatt auch einen schein.

Kann ein Lied davon singen für Duldung des fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das heißt: Jemand ist mein Fahrzeug gefahren, obwohl ich wusste, dass er kein Führerschein hat. Das war vor 5 Jahren. Geldstrafe von 1.000 € + 300 € Auslagen und 18 Punkte sowie Führerschein weg. Dummerweise hat die Behörde wohl vergessen mir die Punkte mitzuteilen und die Fahrerlaubnis zu entziehen. Somit bekam ich nur 5 Punkte. Das wurde erst festgestellt, als ich 2015 innerhalb geschl. Ortschaften geblitzt wurde.

Jetzt mal so gefragt. Du bist Fahrzeughalter und hast keinen Führerschein? Gibt es da Ausnahmeregelung für Leute mit körperl. Behinderung?

Stadewaeldchen  08.12.2017, 06:59

Du bist Fahrzeughalter und hast keinen Führerschein? Gibt es da Ausnahmeregelung für Leute mit körperl. Behinderung?

Wieso sollte es? Der Fahrer eines Fahrzeugs braucht einen Führerschein, der Halter nicht zwingend. Gibt ja z.B. auch viele Fahrzeuge, bei denen der Halter eine juristische Person ist, die schon von der Natur der Sache gar keinen Führerschein haben kann.

Frag doch deinen Onkel? Wenn er das schon mal gemacht hat, weiß er ja was passiert.

Und anhand dessen kann man sicher auch ableiten warum er das nicht nochmal machen will.

zB wenn er dann auch die Strafe tragen muß.

Im übrigen bist du als Fahrzeughalter eigentlich verpflichtet zu prüfen ob die Person die damit fährt einen Führerschein hat.

Wenn die Strafe, wie es eigentlich sein müßte, auf dich trifft könnte das Probleme für dich geben einen Führerschein zu bekommen.

Nach dem Straßenverkehrsgesetz kann auch der Halter eines Kraftfahrzeugs bestraft werden, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig zugelassen hat, dass jemand anderes ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots das Fahrzeug führt. 
 Dem Halter, der eine solche Überprüfung unterlassen hat, drohen, wenn der Fahrer ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde, in der Regel eine Geldstrafe und außerdem der Eintrag von sechs Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei. 

Da es nicht strafbar ist, sichergestellte Fahrzeugschlüssel abzuholen, hat dein Onkel nichts zu befürchten.

Die rechtliche Würdigung nach § 21 StVG ist vollkommen unabhängig davon. Damit hat dein Onkel - im Gegensatz zu dir und deinem Bekannten - nichts am Hut.

Deinem Onkel kann nichts passieren. Mit dem Schlüssel alleine wirst Du nicht viel anfangen können. Was ich mir nämlich vorstellen kann, ist, das dein Auto eingezogen wird, als Tatwerkzeug einer Wiederholungsstraftat. Dann geht es wahrscheinich in die Verwertung.