Mir hat jemand gesagt, dass es doch bei unbegrenzt (Autobahn) eine Grenze gibt?

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Irgendwo bei 1200km/h wird's langsam schwierig, aber eine gesetzliche Grenze gibt es tatsächlich nicht.

Allerdings gibt es eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h. Bist Du schneller und in einen Unfall verwickelt, unterstellt man Dir in den meisten Fällen mindestens eine Teilschuld.

§ 1 StVO gilt auch für die Geschwindigkeit. Das ist keine feste Grenze sondern etwas unbestimmt. Du darfst aber eben niemanden gefährden.

uni1234  31.03.2021, 07:31

§ 3 Abs. 1 ist da nochmal spezieller und deutlicher.

Unbegrenzt ist und bleibt unbegrenzt.

Das mit unbegrenzt so nicht ganz richtig, spätestens in einer Epsilon-Umgebung vor der Lichtgeschwindigkeit c ist Schluss. Wobei du das auch nur sehr kurz auf deutschen Autobahnen funktioniert, bevor du wieder auf das nächste Tempolimit bremsen musst und dabei wohl die Straße und das Land hinter dir in einen glühenden Haufen Lava verwandelst.

So gesehen: NEIN

ABER es gibt einen Passus in der StVO, die besagt, daß man nur so schnell fahren darf, daß man jederzeit ohne andere zu gefährden unterwegs sein kann und auch jederzeit egal in welcher Situation ohne Probleme durch eine Notbremsung einen Unfall vermeiden kann. Darum auch die Richtgeschwindigkeit von 130.
ansonsten haftet man im Falle eines Falles zum Teil bei einem Unfall