Was passiert, wenn man aus einer Wohnung fliegt?
Also zB ich benehme mich voll daneben und bekomm dann Post das ich ausziehen muss muss ich dann weiter bezahlen die Wohnung?
6 Antworten
Du solltest besser formulieren: "Was muss eigentlich passieren, bevor man aus einer Wohnung fliegt". Nach einer fristlosen Kündigung ist das Mietverhältnis sofort beendet. Üblich ist die Einräumung einer Auszugsfrist bis zu 14 Tagen. Hat der Vermieter allerdings sowohl im Mietvertrag als auch in der Kündigung nicht seinen Widerspruch zur Fortsetzung des Mietverhältnisses erklärt oder separat innerhalb von 14 Tagen nach der fristlosen Kündigung, dann kannst du zunächst in der Wohnung bleiben.
Falls dieser Widerspruch erfolgte, musst du ausziehen. Du ziehst nicht aus: Der Vermieter wird beim AG Klage auf Herausgabe und Räumung der Mietsache gegen dich beantragen. Das AG wird in Folge zu einem Urteil kommen und entweder dich zur Herausgabe und Räumung verurteilen oder die Klage abweisen. Falls du dann nicht freiwillig die Wohnung räumst und zurückgibst, kann der Vermieter den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Urteils beauftragen. Der GV wird dich auffordern das Urteil zu vollziehen. Du gehst nicht > Der Gerichtvollzieher vollstreckt durch Zwangsräumung. Du schläfst unter der Brücke - Punkt
Ja, bei einer fristlosen Kündigung, die Du verursacht hast, mußt Du bis zu Deiner Räumung (Wohnungs- und Schlüsselübergabe) entweder Miete oder wenn es über die Räumungsfrist hinausgeht, eine Nutzungsentschädigung (die auch höher als die Miete liegen kann) an den Vermieter zahlen. Weiter kann der Vermieter einen Mietausfallschaden von max. 3 Monatsmieten zusätzlich geltend machen. (bis er einen neuen Mieter gefunden hat.)
Verständliche Frage stellen ist nicht so Deine Stärke.
Aus eine Wohnung kann man nicht fliegen. Außer sie ist im 10. Stock und man versucht selbst das mit dem Fliegen.
Wird vom Vermieter ordentlich gekündigt muß man bis zum Ende der Kündigungsfrist natürlich Miete zahlen.
Wird man außerordentlich gekündigt muß man für bis zu 3 Monate eine Mietausfallentschädigung zahlen.
Vorausgesetzt man zieht zum Ende der gewährten Räumungsfrist aus.
Dir muss außerordentlich gekündigt werden. Die Hürden dafür sind sehr hoch. Geht die Kündigung aber durch, musst du natürlich keine Miete mehr bezahlen. Eventuell aber Schadensersatz für ausgefallene Miete o.ä..
Nein.und nach ner frist ausziehen