Was muss man beachten bei "denkmalgeschützter" Wohnung?

3 Antworten

Meines Wissens nach darf man keine baulichen Veränderungen vornehmen. Wand streichen und was reinbohren, ist meiner Meinung nach möglich, wenn z.B. bei Fachwerk selbiges auch erhalten bleibt

Plant03 
Beitragsersteller
 26.07.2013, 09:57

oooookeeeeeeee

Hier bei uns werden alte denkmalgeschützte Hauser entkernt von innen neu gebaut solange die Außenfassade stehen bleibt. Aber ganz sicher im Einzelfall machbar. Hier gibt es entsprechende Dienststellen ( Denkmalamt ) bei der Stadtverwaltung, nachfragen.

Für das Innere eines denkmalgeschützen Hauses gilt:

" Im Inneren kommt es darauf an, ob die Räume selbst oder ihre Ausstattung wie Türen, Vertäfelungen usw. von Denkmalwert sind. Schöner Stuck oder alte Raumausmalungen bedürfen zum Beispiel denkmalpflegerischer Begutachtung.

Liegen solche schützenswerten Innendekorationen nicht vor, sind Sie in der Verschönerung Ihres Heimes selbstverständlich völlig frei."

http://www.denkmalpflege-hessen.de/Ratgeber/Was_darf_ich_tun_/was_darf_ich_tun_.html