Was muss man beachten bei "denkmalgeschützter" Wohnung?
Hallo, also ich weiß was "denkmalgeschützt" heißt, aber ich habe auch mal was gehört wie; Man darf dann nichts in die Wand bohren, oder; Man darf die Wand nicht streichen.
Ist das wahr oder eine Lüge wenn es nochwas zu beachten gibt, dann schreibt es auch!!!
Gaaanz herzlichen Dank.
3 Antworten
Meines Wissens nach darf man keine baulichen Veränderungen vornehmen. Wand streichen und was reinbohren, ist meiner Meinung nach möglich, wenn z.B. bei Fachwerk selbiges auch erhalten bleibt
oooookeeeeeeee
Hier bei uns werden alte denkmalgeschützte Hauser entkernt von innen neu gebaut solange die Außenfassade stehen bleibt. Aber ganz sicher im Einzelfall machbar. Hier gibt es entsprechende Dienststellen ( Denkmalamt ) bei der Stadtverwaltung, nachfragen.
Für das Innere eines denkmalgeschützen Hauses gilt:
" Im Inneren kommt es darauf an, ob die Räume selbst oder ihre Ausstattung wie Türen, Vertäfelungen usw. von Denkmalwert sind. Schöner Stuck oder alte Raumausmalungen bedürfen zum Beispiel denkmalpflegerischer Begutachtung.
Liegen solche schützenswerten Innendekorationen nicht vor, sind Sie in der Verschönerung Ihres Heimes selbstverständlich völlig frei."
http://www.denkmalpflege-hessen.de/Ratgeber/Was_darf_ich_tun_/was_darf_ich_tun_.html