Was muss ich steuerrechtlich beachten wenn ich über Tutoria.de Nachhilfe gebe und Angestellter bin

3 Antworten

Ich weiß zwar nicht, was tutoria.de ist, aber als Unterrichtender arbeitest du einem selbständigen Beruf.
 
Die Einnahmen unterwirfst du also ganz normal der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer.
 
Umsatzsteuer:
Bei 250 Euro im Monat kommst du auf unter 17.500 pro Jahr und bist damit Kleinunternehmer. Wenn du es dir bequem machen willst, nimmst du die Folgen der Kleinunternehmerschaft an und machst für das jeweilge Jahr eine recht einfache Umsatzsteuererklärung, in der die Höhe der (Vor-)Jahresumsätze erklärt werden. Weitere Pflichten ergeben sich dann nicht.
 
Einkommensteuer:
Hier ermittelst du die Einkünfte aus dieser Tätigkeit (also Einnahmen minus Ausgaben) und erklärst sie in Anlage S der Einkommensteuererklärung.
 
Meldepflichten:
Die Tätigkeit sollte beim FA angemeldet werden. Hierfür gibt es Anmeldebögen. Dort w´kannst du die Kleinunternehmerschaft erklären und die Anzahl deiner Arbeitnehmer (wohl Null). Das FA reißt dir den Kopf aber nicht ab, wenn du dies bis zur Steuererklärung nacholst. Die Abgabe von UStVA ist ja ohnehin nicht nötig.
 
Sonstiges:
Das mit dem Gewerbe, was da unten steht, ist Unsinn, denn du benötigst keine Erlaubjis, ein gewerbe zu betreiben, wenn du sowieso keines betreibst.

ZauberinDanny  24.09.2010, 14:07

Einzig richtige Antwort - DH.

du bist selbsständig Tätig und verdienst insgesamt mehr als 400 Euro deshalb du must sowohl Sozialabgaben als auch Steuern zahlen. Steuern sind nicht viel.Da kannst du dich bei deiner Krankenkasse erkundigen, an die must du sowiso die Sozialabgaben zahlen.

EnnoBecker  24.09.2010, 10:26

"Steuern sind nicht viel.Da kannst du dich bei deiner Krankenkasse erkundigen, "
 
Hat das Heim heute Ausgang?

zumindest muss ein nebengewerbe angemeldet werden,und das einkommen daraus versteuert werden,krankenversicherung und RV denke ich nicht

ZauberinDanny  24.09.2010, 14:06

Und wieso überhaupt Nebengewerbe? In Deutschland kann man für gewerbliche Tätigkeiten nur ein simples Gewerbe anmelden, also weder ein Kleingewerbe, noch ein Kleinstgewerbe oder ein Nebengewerbe! Da es sich hier aber um eine freinerufliche Tätigkeit handelt, ist diese (wie Enno bereits schrieb) lediglich beim FA anzuzeigen.

EnnoBecker  25.09.2010, 09:31
@ZauberinDanny

Wie schon gesagt, es ist jetzt auch nicht weiter tragisch, wenn man das erst in der Steuererklärung erklärt. Ist zwar nicht die reine Lehre, bleibt aber üblicherweise folgenlos.

EnnoBecker  24.09.2010, 10:18

Ein Nebengewerbe? Für welches Gewerbe soll denn die Erlaubnis, es auszuüben, eingeholt werden? Für die unterrichtende Tätigkeit ja wohl nicht, das ist ja kein Gewerbe.
 
Also?

barcelo 
Beitragsersteller
 24.09.2010, 09:41

Muss das Nebengewerbe dann quasi schon vor Aufnahme der Tätigkeit - quasi jetzt - angemeldet werden? Aber eigentlich ist das doch kein Nebengewerbe, wenn ich das über eine "Institution" wie tutoria.de mache, oder? Ich bekomme das Geld doch quasi als Honorarzahlung, oder?!

fleppenweg  24.09.2010, 10:05
@barcelo

zumindest muss es in die steuererklärung als sonstige einkünfte,inwieweit Gewerbe nötig ist...einfach beim gewerbeamt oder fa nachfragen,die haben eine gute infozentrale in jedem FA