Was muss ich steuerrechtlich beachten wenn ich über Tutoria.de Nachhilfe gebe und Angestellter bin
Hallo! Habe diesen Monat angefangen über tutoria.de Nachhilfe zu geben. Ich bekomme am Monatsende von Tutoria.de das Geld, was ich durch die Nachhilfestunden "verdient" habe, ausbezahlt.
Ich bin als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni (in NRW) tätig (halbe Stelle) und verdiene knapp 1200 Euro/Monat (netto). Ich zahle über diese Anstellung Rentenversicherungs-, Sozialversicherungsbeiträge und alle sonstigen Abgaben und Steuern.
Mit der Nachhilfe werde ich im Schnitt ca. geschätzte 200-250 Euro im Monat verdienen. Laut Tutoria.de ist "der Nachhilfelehrer (...) allein für die Abführung der ihn betreffenden Steuern und Abgaben zuständig und verantwortlich, (...)".
Meine Frage ist nun: - Wie gebe ich die Nachhilfe in der Steuererklärung an? - Muss ich mich jetzt schon beim Finanzamt melden und dort irgendwas anmelden? - Muss ich noch irgenwelche anderen Abgaben/Beiträge zahlen.
Vom Einkommen und zeitlichem Umfang übersteigt die Nachhilfe nicht meine Tätigkeit als WissMit an der Uni.
Danke für die Antworten!
3 Antworten
Ich weiß zwar nicht, was tutoria.de ist, aber als Unterrichtender arbeitest du einem selbständigen Beruf.
Die Einnahmen unterwirfst du also ganz normal der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer.
Umsatzsteuer:
Bei 250 Euro im Monat kommst du auf unter 17.500 pro Jahr und bist damit Kleinunternehmer. Wenn du es dir bequem machen willst, nimmst du die Folgen der Kleinunternehmerschaft an und machst für das jeweilge Jahr eine recht einfache Umsatzsteuererklärung, in der die Höhe der (Vor-)Jahresumsätze erklärt werden. Weitere Pflichten ergeben sich dann nicht.
Einkommensteuer:
Hier ermittelst du die Einkünfte aus dieser Tätigkeit (also Einnahmen minus Ausgaben) und erklärst sie in Anlage S der Einkommensteuererklärung.
Meldepflichten:
Die Tätigkeit sollte beim FA angemeldet werden. Hierfür gibt es Anmeldebögen. Dort w´kannst du die Kleinunternehmerschaft erklären und die Anzahl deiner Arbeitnehmer (wohl Null). Das FA reißt dir den Kopf aber nicht ab, wenn du dies bis zur Steuererklärung nacholst. Die Abgabe von UStVA ist ja ohnehin nicht nötig.
Sonstiges:
Das mit dem Gewerbe, was da unten steht, ist Unsinn, denn du benötigst keine Erlaubjis, ein gewerbe zu betreiben, wenn du sowieso keines betreibst.
Einzig richtige Antwort - DH.
du bist selbsständig Tätig und verdienst insgesamt mehr als 400 Euro deshalb du must sowohl Sozialabgaben als auch Steuern zahlen. Steuern sind nicht viel.Da kannst du dich bei deiner Krankenkasse erkundigen, an die must du sowiso die Sozialabgaben zahlen.
"Steuern sind nicht viel.Da kannst du dich bei deiner Krankenkasse erkundigen, "
Hat das Heim heute Ausgang?
zumindest muss ein nebengewerbe angemeldet werden,und das einkommen daraus versteuert werden,krankenversicherung und RV denke ich nicht
Wie schon gesagt, es ist jetzt auch nicht weiter tragisch, wenn man das erst in der Steuererklärung erklärt. Ist zwar nicht die reine Lehre, bleibt aber üblicherweise folgenlos.
Ein Nebengewerbe? Für welches Gewerbe soll denn die Erlaubnis, es auszuüben, eingeholt werden? Für die unterrichtende Tätigkeit ja wohl nicht, das ist ja kein Gewerbe.
Also?
Muss das Nebengewerbe dann quasi schon vor Aufnahme der Tätigkeit - quasi jetzt - angemeldet werden? Aber eigentlich ist das doch kein Nebengewerbe, wenn ich das über eine "Institution" wie tutoria.de mache, oder? Ich bekomme das Geld doch quasi als Honorarzahlung, oder?!
zumindest muss es in die steuererklärung als sonstige einkünfte,inwieweit Gewerbe nötig ist...einfach beim gewerbeamt oder fa nachfragen,die haben eine gute infozentrale in jedem FA
Und wieso überhaupt Nebengewerbe? In Deutschland kann man für gewerbliche Tätigkeiten nur ein simples Gewerbe anmelden, also weder ein Kleingewerbe, noch ein Kleinstgewerbe oder ein Nebengewerbe! Da es sich hier aber um eine freinerufliche Tätigkeit handelt, ist diese (wie Enno bereits schrieb) lediglich beim FA anzuzeigen.