Was muss ich für dieses Gewerbe beachten?
Guten Tag zusammen :),
undzwar bin ich Auszubildender und möchte nebenbei ein kleines bisschen dazu verdienen.
undzwar möchte ich an einem Ladenlokal (alles schon abgesprochen) ein Boxautomaten hin stellen.
erstmal einen und danach möchte ich meine Automaten erweitern, also mehr Automaten aufstellen.
nun ist meine Frage was ich alles dafür beachten muss. Wenn ich ein Gewerbe anmelde, muss ich dann meine Krankenversicherung selber bezahlen? Denn ich bin ja Vollzeit beschäftigt als Azubi. Muss mein Arbeitgeber davon Bescheid wissen? Muss dieser Automat vom tüv abgenommen werden? Wenn ja hat einer eine Ahnung was sowas in etwa kostet, und wie oft das gemacht werden muss?
falls ihr noch Tipps hättet würde ich mich unendlich freuen. Vielen Dank im Voraus, bleibt gesund :)
2 Antworten
Du solltest dir das OK von deinem Arbeitgeber holen.
Solange du dein Gewerbe nur in geringem zeitlichen Umfang ausübst, reicht deine KV in der Ausbildung.
Gemäß § 14 Abs. 3 GewO muss, wer die Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe betreibt, die Anzeige bei der zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung erstatten. Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Aufstellung des Automaten den Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, seine ladungsfähige Anschrift sowie die Anschrift seiner Hauptniederlassung an dem Automaten sichtbar anzubringen.
Ob die Geräte eine Zulassung brauchen weiß ich nicht. Frage mal lieber beim Amt für technische Sicherheit mach.
Ein Gewerbe musst du anmelden.
Dafür brauchst du während der Ausbildung eine Erlaubnis vom Arbeitgeber.
Die Krankenversicherung musst du erst ab einem gewissen Gewinn/Monat selber bezahlen (um die 470€ ca). Den Gewinn musst du natürlich ganz normal versteuern.
Falls du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst ohne Umsatzsteuer - falls nicht, dann mit Umsatzsteuer.
Das mit dem TÜV kann ich dir nicht sagen - aber vielleicht recherchierst du mal, ob du eine Baugenehmigung zum aufstellen der Dinger brauchst.
Und ob es evtl unter Glücksspiel fällt. Dann muss man sicherlich noch viel mehr beachten (Jugendschutz etc)
Um das Gewerbe anzumelden muss niemand gefragt werden, nur die Ausübung der Arbeit und der Inhalt des Gewerbes kollidiert evtl mit Bedürfnissen und Geschaftsinhalt des Ausbildungsbetrieb. Ein Unternehmen das in direkten Wettbewerb zum Ausbildungsbetrieb steht, muss der Ausbildungsbetrieb selbstverständlich nicht dulden.
Ansonsten Stimme ich voll und ganz zu