ist eine Extra-Gewerbeanmeldung für Automaten in eigener Kneipe nötig?
Hallo zusammen, Hätte mal ne wichtige Frage : Ich hab 2008 ne Kneipe gepachtet, die Ich dann Ende 2010 sogar kaufen konnte. Es befinden sich 3 Geldspielautomaten in meiner Kneipe, die ich gerne selbst ohne Aufsteller ( kein Vertrag vorhanden ) betreiben würde, da Ich mit dem jetzigen Aufsteller ein 50/50 abkommen habe ( abzüglich Steuern und Gebühren ) und gerne 100 % verdienen würde. Diese Automaten laufen recht gut, bekomme im Schnitt pro Monat ca. 500 Euro fürs aufstellen. Jetzt zur Frage : Muss Ich ein gesondertes Gewerbe anmelden, wenn Ich in meiner eigenen Kneipe meine eigenen Automaten aufstelle, oder läuft das über die Kneipe ? Kann da nicht mein Steuerberater die Einnahmen nicht gleich so mitverrechnen und angeben ?
Vielen Dank für konstruktive Antworten
4 Antworten
Da frag doch mal Deinen Steuerberater, denn das wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Es geht nicht in erster Linie um die Einnahmen, denn dem Finanzamt ist es egal, woher das Geld kommt, sondern um die Lizenz. Im Zweifel das Ordnungsamt fragen.
Das kann gar nicht unterschiedlich gehandhabt werden, weil die Gewerbeordnung in ganz Deutschland die Gleiche ist.
Hast recht, ist wohl das enfachste. Danke für die schnelle Antwort
Du brauchst 3 Dinge:
- Du musst dein Gewerbe auf die Aufstellung von Geldspielgeräten erweitern (Gewerbeummeldung nach § 14 GewO),
- du brauchst eine Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten (Aufstellererlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO) und
- du brauchst eine Bestätigung, dass die Räumlichkeiten (deine Kneipe) zur Aufstellung von Spielgeräten geeignet ist (§ 33c Abs. 3 GewO). Diese nennt man auch Geeignetheitsbestätigung.
Alle 3 bekommst du von deinem Gewerbeamt.
ja musst du, du musst erstens eine Genehmigung dafür haben und zweitens Vergnügungssteuer abführen, dazu wirst du ständig kontrolliert
Wenn in deiner Kneipe bisher Automaten eines Automatenaufstellers betrieben werden, dann zahlst du keine Vergnügungssteuer. Falls deine Kommune welche erheben sollte, ist das Sache des Automatenaufstellers.
er will ja die Automaten selber betreiben also ohne den gewerblichen Aufsteller, also hat er die Vergnügungssteuer zu bezahlen sowie die TÜV-Gebühren für die Automaten un ddie jährliche Abnahme
wenn du bereits seit rund vier Jahre eine Kneipe betreibst erstaunt es, dass du zum Ablauf Spielautomaten ausgerechnet hier bei gutefrage.net nachfragst.
Du möchtest nicht mehr 50 : 50 mit dem Automatenaufsteller machen, sondern 100% gerne selbst verdienen. Offenbar vergisst du, dass die Automaten preislich nicht unerheblich in der Anschaffung sind und nicht über ewigen Zeiten betrieben werden dürfen.
Zum Betreiben ist kein gesondertes Gewerbe erforderlich, sondern beim zuständigen Ordnungs-/Gewerbeamt ist eine Genehmigung zum Aufstellen der Geldspielautomaten einzuholen.
das wollt ich wissen, danke
Danke, Vergnügungssteuer und der ganze firlefanz wird schon jetzt gleich mitverrechnet, ausser UmSt, die am Ende des Jahres verrechnet wird. Kontrollen hatte ich bis jetzt in der Kneipe noch nie.