Virtuelles Büro und Firmensitz?
Moin,
virtuelle Büros werden ja immer beliebter. Bei einem Großteil der Anbieter kann man dann auch sein Unternehmen auf die Adresse des virtuellen Büros anmelden. Hier stellt sich mir nun folgende Frage: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich dort meinen Geschäftssitz (Einzelunternehmen) anmelden kann und somit auch das dortige Finanzamt für mich zuständig ist.
Im Internet stehen viele unterschiedliche Informationen. Auf einigen Seiten stehen, dass der Geschäftssitz der Tätigkeitsmittelpunkt sein muss, auf anderen, dass das vom EuGH aufgehoben wurde und ein Virtual Office genügt, andere sagen, dass man dort Dokumente aufbewahren muss und private Räumlichkeiten benötigt... ich blick nicht mehr durch.
Hat hier jemand Erfahrungen? Oder kennt sich hier sogar jemand gut damit aus?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Mag sein dass für bestimmte Zwecke die Angabe einer reinen Briefkastenanschrift ausreicht. Für die Veranlagung der Umsatzsteuer und für die Feststellung des Gewinns ist das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk der Tätigkeit vorwiegend nachgegangen wird.
Deshalb schätze ich mal, bieten die ganzen Anbieter das >Virtual Office-Paket< gemeinsam mit einer Coworking-Mitgliederschaft an.
Per Gesetz braucht man nur einen Geschäftssitz,ergo ein Büro,damit Sie Dir die Steuern berechnen können.
Die sogenannten Büro-Office liegen,meiner Meinung nach im Graubereich.
Du kannst dort alles was das Herz begehrt ,wie Post,Vermittlung ect.mieten.
Sie bieten Büros und Konferenzräume auf Tagesbasis an.Dies bedeutet! Meldet sich mal das Finanzamt zu einem Besuch an,mietet man sich einfach für diesen Tag, dort ein Büro.Was Du in diesem an eigenen Papieren hast ,ist irrelevant.
Ich habe zB.Jahrelang gute Erfahrungen mit https://www.ecos-office.com/de/ gesammelt.
Darf ich fragen, woher Sie diesen Text haben?
Ja^^ * schmunzel
Von einem anderen Office-Anbieter,aber sie spiegelt auch meine eigene Erfahrung wieder.
Wichtig ist dort der letzte Satz.Es kommt immer darauf an ,was man für ein Geschäft oder Betrieb hat.Die beste Auskunft dazu bekommt man sicher von einem Anwalt für Steuerrecht.
Wenn Sie etwas größeres vorhaben,hier mal noch etwas zum lesen.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sitz-46309
Als Einzelunternehmer ist es den Ämtern,auf gut deutsch gesagt wurscht,hauptsache sie bekommen ihren Obolus.
hier mal noch eine Erklärung zu Geschäftssitz.
Die Geschäftsadresse
In zahlreichen Gesetzesauszügen, die im Zusammenhang mit dem Unternehmerdasein stehen, wird von der Geschäftsadresse gesprochen, z.B.:• Gewerbeordnung
• Telemediengesetz (Impressumspflicht)
• Steuergesetz
• HandelsgesetzbuchJe nach Themenbezug bzw. Gesetz werden etwas andere Anforderungen an eine Geschäftsadresse gestellt. Meist wird gefordert, dass eine schnelle und zuverlässige Kommunikation garantiert sein muss, das heißt: Es muss sichergestellt sein, dass Ihre Post entgegengenommen wird. Ein externes Postfach, wie es beispielsweise bei der Deutschen Post anzumieten ist, ist somit nicht ausreichend.Eine Geschäftsadresse in einem virtuellen Büro ist unter diesen rechtlichen Gesichtspunkten zulässig. Wichtig ist, dass eine „ladungsfähige Adresse“ als Geschäftsadresse genutzt wird, d.h., dass Sie jederzeit postalisch erreichbar sein sollten. Im Falle der Geschäftsadresse in einem virtuellen Büro ist dies durch den Postservice gegeben und somit zulässig.Bitte beachten Sie jedoch, dass sich je nach Branche, bisherigem Sitz oder persönlichen Gegebenheiten noch weitere Notwendigkeiten ergeben können und besprechen Sie dies in jedem Falle mit Ihrem steuerlichen Berater.