Gefängnis durch Zwangsstilllegung?
Hallo... Von einer Freundin wurde das Auto zwangsstillgelegt... Ein Vollstreckungsbeamter war da und hat die Plakette abgekratzt... Sie bekam Post das sie das selbstverständlich bezahlen mussss... Das Problem ist nun das sie das nicht zahlen kann.
Sie hat jetzt total Angst das sie ins Gefängnis muss... Stimmt es das man ins Gefängnis dadurch kommen kann? Bei Steuerschulden weiß ich... Aber dadurch auch??
VlG...
6 Antworten
Eine Zwangsstillegung bedeutet, daß der Halter (also deine Freundin) entweder KFZ-Steuer oder Haftpflichtversicherung nicht bezahlt hat oder die Betriebserlaubnis des Autos erloschen ist.
Kurz: Deine Freundin hat neben den Kosten für die Zwangsstillegung vermutlich noch einige andere Schulden. Sie sollte sich also mal dringend mit ihrer finanziellen Situation auseinandersetzen und ggfs. an eine Schuldnerberatung wenden. Bei einer definitiven Überschuldung kann durchaus eine Privatinsolvenz der beste Weg sein.
Des weiteren sollte sie unbedingt mit der Zulassungsstelle in Kontakt treten bzgl. Stundung oder Ratenzahlung der Forderung.
Eine Gefängnsstrafe droht ihr (noch) nicht, allerdings werden solche Forderungen von den meisten Kommunen sehr rigoros eingetrieben, d.h. Mahnung -> Mahnbescheid -> Vollstreckungstitel -> Gerichtsvollzieher. Ist all das erfolglos, dann kann auch eine Erzwingungshaft angeordnet werden!
Das meinte ich mit "erfolglos" - wenn der Gerichtsvollzieher weder Geld eintreiben kann noch eine einstweilige Verfügung ausgefüllt wird, droht Erzwingungshaft.
Ja, aber die eidesstattliche Versicherung in der Situation nicht abzugeben ist doch ohnehin sinnlos, es ist doch nur die Erklärung über keinerlei Mittel zu verfügen die Forderung zu begleichen. Folge ist erst mal nur das für die Dauer der Eintragung die Kreditwürdigkeit auf Null sinkt.
Parallel dazu würde ich das Giro-Konto in ein P-Konto umwandeln um zu verhindern das es immer wieder gesperrt wird und dadurch z.B. die Miete nicht pünktlich abgeht.
Ja, aber die eidesstattliche Versicherung in der Situation nicht abzugeben ist doch ohnehin sinnlos,
Och, ich kenn einige Leute, die beim "Kopf-in-den-Sand-stecken" locker gegen jeden Vogel Strauß gewinnen würden...
Den Kopf in den Sand zu stecken ist sicher eine menschliche Regung, aber in diesem Fall fatal. Als Freund sollte man der Schuldnerin dringend raten:
- die eidesstattliche Versicherung abzugeben
- das Giro-Konto in ein P-Konto umwandeln
- und eine der kostenlosen Schuldnerberatungen aufsuchen
andernfalls dreht sich die Spirale mit rasender Geschwindigkeit in den Abgrund. Im hier und heute steht schneller ein Räumungstrupp vor der Tür als man wahrhaben will. Da sind ein paar Tage Beugehaft Kleinkram dagegen.
Nein sie muß deswegen nicht ins Gefängnis. Allerdings darf sie nicht mehr mit dem stillgelegten Auto fahren. Die KFZ-Steuern und die Versicherung läuft aber weiter bis das Auto abgemeldet ist.
nein, knast ist ausgeschlossen
Im äußersten Fall kann man dadurch auch im Gefängnis landen!
Normalerweise nicht.
Wenn sie kein Geld hat, muss sie eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Nur wenn sie sich weigert kann sie in den Knast kommen.
Erzwingungshaft wird bei Zahlungsunwilligkeit und nicht bei Zahlungsunfähigkeit angeordnet Wenn der Geruchsvollzieher kommt kann jedoch ggf. Haft angeordnet werden wenn sie weder zahlen kann noch eine eidesstattliche Versicherung abgeben will (kommt so sehr selten vor)