Was ist wenn jemand unschuldig ins Gefängnis kommt und danach wirklich ein Verbrechen begeht?
Wenn dann herauskommt, dass derjenige unschuldig war, kann er dann die unschuldig abgesessene Zeit von der neuen Gefängnisstrafe abrechnen?
5 Antworten
Nein. Für die unschuldig abgesessene Zeit hat man Anspruch auf eine eigentlich lächerliche Haftentschädigung, aber eine neue Straftat wird davon unabhängig bestraft,
Zusatzfrage:
Wenn jemand ehrenamtlich tätig ist, und dann zu Sozialstunden in genau der selben Einrichtung verdonnert wird, wird ihm die ehrenamtliche Tätigkeit angerechnet?
Genau. Und wenn's weniger ist, wird er trotzdem entschädigt :-D.
Nein, Gefängnisstrafen werden nicht "verrechnet". Beim ersten Mal hat er, im wahrsten Wortsinn, Pech gehabt und kann eine Haftentschädigung beantragen, die aber- wie schon gesagt- kläglich ist. In den Bau muß er aber trotzdem wieder.
Natürlich nicht.
Für die zu Unrecht abgesessene Zeit gibt es Haftentschädigung.
Wirst Du dann straffällig, musst Du die Strafe in voller Höhe verbüßen.
Lol geiler Gedanke xD
sicherlich nicht, aber man könnte ja mal überlegen, ob man sich nicht Gefängnisguthaben verdienen könnte^^