Persönlichkeitsstörung und Gefängnisstrafe?
Wenn man eine heftige Persönlichkeitsstörung hatt, und angezeigt wird was ist dann wenn man sozusagen mit der 2. Persönlichkeit unschuldig in Gefängnis sitzt, wie ist das dann rechtlich?
7 Antworten
Dafür wird ein psychologische Gutachten erstellt, welche die Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat feststellt. Du beziehst dich auf Schizophrenie bzw. das "gespaltene-Persönlichkeits-Syndrom" - so ähnlich wie bei Dr. Jekyll und Mr. Hyde. Ich denke, dies wird schwierig zu beweisen sein. Falls doch, kann man davon ausgehen, dass diese Person nicht ins Gefängnis sondern in eine geschlossene Anstalt wandert, wo sie keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.
Wenn mane ine Persönlichkeitsstörung hat, dann ist eben die Persönlichkeit gestört, aber man hat nicht zwei oder mehrere. Sogenannte Multiple Persönlichkeiten sind ein ganz anderes Störungsbild.
So oder so, sollte jemand aufgrund einer wie auch immer gearteten psychischen Störung eine Straftat begehen, wird er selbstverständlich entsprechend verurteilt, käme aber ggf. nicht in den normalen Strafvollzug, sondern in eine psychiatrische Zwangsunterbringung. Das hat mehrere konkrete Konsequenzen, eine ist, dass der Vollzug nicht zeitlich fix begrenzt ist, sondern entscheidend von der Störungsentwicklung und damit vom Gefahrenpotenzial der Person abhängt.
Die Fälle, in denen jemand wegen schwerer Persönlichkeitsstörung als "schuldunfähig" im Sinne des Strafgesetzbuches erklärt wird, sind eigentlich recht selten. Wenn es so ist, kommt derjenige in der Regel in eine forensische Unterbringung. Salopp gesagt: psychiatrische Zwangsverwahrung.
Dann hast du Pech.
Menschen sind vor dem gesetz vorallem eine körperliche Einheit. Ein Körper, ein Mensch.
Bei siamesischen Zwillingen ist es interessanter.
Eine derart heftige Störung, dass jemand zwei oder mehr deutlich voneinander zu trennende Persönlichkeiten hat, gibt es nur in Romanen und Filmen.