Probezeit Alkohol unter 0.3 promille?

7 Antworten

Nicht "sollte', sondern in der Probezeit oder unter 21 Jahren gilt für dich die 0,0-Promille-Grenze.

Ansonsten 250€ Bußgeld zzgl. 28,50€ Gebühren und Auslagen, 1 Punkt im FAER, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger (gibt es nur bei TÜV, DEKRA, usw. und kostet ~300€.)

0,0 gilt nicht nur für die Probezeit auch danach ist das einzuhalten bis man 21 ist  :

Werden Fahrer unter 21 Jahren mit Alkohol am Steuer erwischt, drohen harte Sanktionen

Liegt die Blutalkoholkonzentration unterhalb von 0,5 Promille, wird diese Ordnungswidrigkeit im Verkehr zum einen mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet. 

Zum anderen fällt ein Punkt in Flensburg an. 

Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) 3 Punkte STRAFTAT Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafe 

und das geht schneller als man denkt einmal zu schnell an Zebrastreifen rann der Fussgänger  fühlt sich dadurch gefährdet  zeigt er denjenigen an kommt es zum  Alko Test war es das mit der Freiheit & Füherschein usw. 

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Grobes, rücksichtsloses und verkehrswidriges Handeln

Anderen die

 

Vorfahrt nehmen

Gefährliches Überholen

Fußgängerüberwege missachten

Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Passagen wie beispielsweise Straßeneinmündungen, Bahnübergängen, oder Straßenkreuzungen

Nichteinhalten der rechten Fahrbahnseite

Ist Alkohol am Steuer nach der Probezeit für Fahrer unter 21 Jahren erlaubt?

Viele Fahranfänger sehnen das Ende ihrer Probezeit herbei, bedeutet dies doch, dass einige der strengeren Regeln, die im Regelfall für zwei Jahre gelten, gelockert werden. 

Viele rechnen damit, dass mit dem Ende dieses Zeitraums auch die Null-Promille-Grenze nicht mehr für sie gilt und Alkohol am Steuer für Fahrer unter 21 Jahren erlaubt ist. 

Dies ist jedoch nicht der Fall.

Den gesetzlichen Rahmen setzt hier § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG):

Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Leider ziemlich viel, wenn du erwischt wirst. Sprich:

  1. Zwei Jahre Verlängerung deiner Probezeit
  2. Fahreignungsseminar (mind. 300€...)
  3. Punkte in Flensburg
  4. Geldstrafe

Alles ziemlich ekelig, also mach es nicht. Lass dich fahren oder trink als Fahrer nix!

500€, 2punkte, 1 monat fahrverbot also wenn man richtig getrunken hat.

nur ein bisschen ist meist ein punkt. also so eine nachprüfung

bangboy5555 
Beitragsersteller
 12.08.2017, 12:20

Verlängerte Probezeit?