Was ist einfacher Diebstahl?
Ich hatte mein Fahrrad unabgeschlossen in meine Garage gestellt, die durch elektrischen Torantrieb geschlossen wurde. Am nächsten Morgen stand das Garagentor auf und das Fahrrad war gestohlen. Bei unserer Hausratversicherung ist ein Fahrrad gegen "einfachen Diebstahl" versichert. Nun weigert sich die Versicherung den Schaden zu ersetzen, weil das Rad nicht abgeschlossen war. Immerhin stand es ja in der geschlossenen Garage. Es ist doch sicherlich nicht üblich, Gegenstände ( Fahrräder, PKW u.s.w.) in einer geschlossenen Garage noch zusätzlich zu sichern. Warum das Garagentor am nächsten Tag geöffnet war, kann nur auf einer Störung beruhen, auf die wir keinen Einfluß hatten. Dem Hersteller des Torantriebes sind solche Störfälle bekannt. Kann die Versicherung die Zahlung verweigern weil das Fahrrad nicht noch zusätzlich abgeschlossen war in der Garage? Die Versicherung unterstellt uns mit folgendem Satz in ihrem Schreiben einen Betrugsversuch: "Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet den Nachweis eines versicherten Schadenereignisses zu führen. Diesen Nachweis haben Sie nicht erbracht."
9 Antworten
Einfacher Diebstahl
Unter "einfacher Diebstahl" versteht man einen Diebstahl, der ohne Einbruch, Gewaltandrohung, oder -anwendung entstanden ist.
Diesen ersetzt die Hausratversicherung im Regelfall nicht. Es gibt aber manche Tarife, die kommen für bestimmte Gegenstände teilweise auch dafür auf.
http://www.preiswerte-hausratversicherung.de/lexikon/einfacher-diebstahl.htm
Siehe hier. Und bitte, wenn Dir jemand zu Deinem Problem weitergehende Hinweise gibt, nich soviel motzen. Wir sind hier alle zusätzlich zu unseren anderen Aufgaben und haben es nicht nötig uns vollmiezen zu lassen.
Vielen Dank für Deine Antwort, die wirklich meine Frage beantwortet. Ich will niemanden vollmiezen, allerdings ist es vergeudete Zeit für Leser, die mir antworten, aber am Thema vorbeischreiben und für mich, diese Antworten zu lesen, die mir nicht weiterhelfen. MfG aurum
Hallo, zuerst einmal die Begriffsbestimmung: Einfacher Diebstahl ist die "Wegnahme fremder beweglicher Sachen in der Absicht, sich diese rechtswidrig anzueignen oder diese einem dritten anzueignen. Die bes. Merkmale des Einbruchdiebstahls sind dabei nicht erfüllt."
Dieser Begriffsbestimmung nach müsste der einfache Diebstahl, wie von Dir angegeben, gedeckt sein. Dies kann u.U. aber nur die halbe Wahrheit sein, weil zu prüfen ist, ob in den Klauseln zur fahrradversicherung nicht noch ein paar Bedingungen vereinbart worden sind, die Du zu erfüllen hattest. Diese Bedingungen können von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein und hängen auch vom jeweiligen Vertragsstand insgesamt ab. In den Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 74 gelten andere Bestimmungen als in den neueren VHB 2010. Die Bandbreite ist also sehr sehr groß.
Dies bedeutet: Ohne genaue Kenntniss der Deinem Vertrag zugrundeliegenden VHB kann hier keine einigermassen rechtssichere Auskunft gegeben werden.
gerne geschehen.
Nur nochmal zur Einordung:
Einbruchdiebstahl gehört zur Grunddeckung in der Hausrat. Hierüber wäre das Fahrrad versichert, wenn es nach Einbruch in die Garage oder in den Keller gestohlen wird.
Bedingung hier immer: Einbruchspuren. Ohne einen Einbruch gibt es weder Fahrräder, noch Diamanten oder Bargeld ersetzt. Wird Wohnung, Garage, oder Keller mit einem Zweitschlüssel aufgemacht, oder durch andere spurlose Verfahren, dann wird JEDE Versicherung den Schaden ablehnen. Nachweispflicht, wie hier schon richtig gesagt wurde, liegt beim Anspruchsteller.
Da Fahrräder ja nicht immer in verschlossenen Gebäuden stehen, sondern auch manchmal genutzt werden, gibt es den Fahrraddiebstahl als "einfachen Diebstahl" (also ohne Einbruch) oft als Zusatz in der Hausrat.
In den Bedingungen ist der Schutz aber an eine oder mehrere Voraussetzungen geknüpft. Abgeschlossen muss das Rad IMMER und bei jeder Gesellschaft sein. Manche haben darüber hinaus noch die sog. Nachtklausel im Vertrag. Dann ist das Fahrrad nachts vor der eigenen Haustüre auch nicht versichert.
Weil Ihr Rad also nicht abgeschlossen war und die Garage keine Einbruchspuren aufweist, kann der Schaden nur abgelehnt werden.
Übrigens kommt so eine Frage gar nicht auf, wenn Sie bei einem Serviceversicherer sind und von einem erfahren Versicherungsmenschen betreut werden. Ich behaupte mal, dass der Schaden dann zu 99% bezahlt worden wäre, wenn die Meldung über die Versicherungsagentur gelaufen wäre.
Hallo, ich hatte gefragt, was "einfacher Diebstahl" ist, da es sich nicht um einen Einbruchdiebstahl handelt MfG
Ist schon klar. Darum hatte ich es auch erklärt. Aber vielleicht war mein Text ja zu lang.
Die Versicherung geht davon aus, dass das Tor nicht verschlossen war. Damit ist das Fahrrad nicht entsprechend gesichert. Wenn ihr beweisen könnt, dass das Tor geschlossen war, könnt ihr den gewünschten Nachweis führen. Aber so sind sie die Versicherungen . . .immer einen Ausweg parat, um nicht zahlen zu müssen.
Das ist reine Polemik (oder auch Blödsinn)
Deine Sicht. Selbst aus der Branche?
@MisterKnowitall - ich habe schon auf so einen Kommentar gewartet.
Kaum zahlt ein Versicherer nicht, werden die üblichen Wirtshausphrasen gedroschen. Zahlt aber die Versicherung jeden Schaden ohne Rücksicht auf Wahrheitsgehalt und die Prämien würden ansteigen, dann.... genau, wieder dieselben blöden Sprüche.
Übrigens ist in diesem Fall hier sehr wahrscheinlich, dass einfach das Garagentor nicht abgeschlossen war. 99% der Hausbesitzer machen das aus Bequemlichkeit nämlich so. Und ein Fahrrad muss halt einfach nochmals abgesperrt werden. Das ist sogar in Gemeinschaftsräumen einer Wohngemeinschaft ein sicheres Mittel gegen Wegnahme. Wahrscheinlich ärgert sich Aurum über sich selbst am meisten, weil solche täglichen kleinen Schlampereien jahrelang gut gehen und dann passiert es halt doch einmal. Würden die Versicherungen bei allen "defekten" Garagentoren, Eingangstüren etc. einfach ohne jeden Einwand zahlen, dann wären Fahrräder in nächster Zukunft wahrscheinlich gar nicht mehr mitzuversichern. Das vergessen die Wirtshausg'scheitler nämlich völlig.
Wir haben "aus Bequemlichkeit" ein elektrisch zu schließendes Garagentor. Zum weiteren Kommentar siehe bitte meinen Kommentar zum Kommentar von "DerHans"
@derHans. Wie gesagt, deine Sicht der Dinge. Ich sehe das anders. Es ist doch sehr fragwürdig wenn eine Versicherung immer erst die Fahrlässigkeit unterstellt. Müsste die Versicherung nicht erstmal davon ausgehen, dass die Fahrräder ordentlich gesichert waren, wenn man dass ihr so angibt? Sicherlich gibt es Betrüger, oder auch Falschaussagen, aber deswegen alle Versicherungsnehmer erstmal unter einen Generalverdacht zu stellen ist unmöglich. Tut mir leid, aber ich habe noch keinen! Versicherungsfall ohne Unterstellungen und endlosen Diskussionen mit den Versicherungen gehabt. Und die Masche ist immer die Gleiche. Der Vertreter versprich voll umfänglichen Versicherungsschutz und Sicherheit (Wie sie ja auch sehr polemisch in der Werbung verkauft wird) und sobald ein Schadensfall eintritt, werden Passagen aus dem Kleingedruckten zitiert und damit die Zahlung verweigert. Mein Fahrrad war mal so versichert, das ich eigentlich nur Versicherungsschutz hatte, wenn ich auf dem Fahrrad sass, wo man mir es wahrscheinlich nicht klauen würde. Ein regulärer Gebrauch war so nicht möglich, da ich mein Fahrrad nur noch in gesichert Ständer hätte abstellen dürfen, da dies die einzige Möglichkeit wäre einen Diebstahl bei geschlossenem Schloss nachzuweisen.
Solange die Versicherungen sich einen großen Prachtverwaltungsbau nach dem anderen in die Prärie setzen, kann und werde ich sicherlich nicht in das Horn der Versicherungen blasen, wie sie das offenbar gerne tun.
Oh, das ganze ging natürlich an @baraba.
@Aurum - auch ein elektrisch zu schliessendes Garagentor kann man offen stehen lassen. Natürlich ist es genauso polemisch, jedem Versicherungsnehmer Unredlichkeiten zu unterstellen. Aber was Fahrräder, Hausrat, Handys etc. betrifft können die Schadenabteilungen ein Lied davon singen. Und das Abschliessen des KFZ oder Fahrrad in der Garage ist eigentlich trotzdem selbstverständlich.
Versicherungsangebote für Fahrräder, Brillen, Laptops etc. sind sehr genau zu prüfen . Das heisst, einfach vorher durchlesen. Und zwar : WAS NICHT VERSICHERT IST. Das dürfte doch für einen mündigen Bürger möglich sein.
Ich gebe Ihnen Recht, man sollte keinen Generalverdacht aussprechen, aber die Realität legt solche Gedanken einfach nahe. Was die Prachtbauten der Versicherungen betrifft, auch das ist ein Generalverdacht. Wirtschaftlich gut geführte Unternehmen arbeiten nun einmal nicht in einem Hinterhof .
Der Fahrraddiebstahl ist dann nicht versichert, wenn das Fahrrad nicht abgeschlossen wurde.
Ein Einbruchdiebstahl kann vermutlich nicht nachgewiesen werden, wenn das Garagentor wegen eines Defekts nicht geschlossen war.
Es ist so, wie derHans es sagt: Du musst den Nachweis führen.
WEnn dem Hersteller das Problem allerdings bekannt ist, würde ich mich mit seiner Forderung an ihn wenden.
In meiner Versicherungs Police steht, dass Fahrräder gegen einfachen Diebstahl versichert sind, ohne weitere Klauseln oder Bedingungen. Daher wollte ich in erster Linie wissen, was unter "einfachem Diebstahl" zu verstehen ist. Vielen Dank an VersBerater für Ihre Antwort. MfG aurum