Was ist eine Auftragspauschale und wo findet sie Anwendung?
In einem Fotogeschäft ließ ich 9 Abzüge fertigen. Je Abzug sollte 0,29 € kosten. Als die Bilder fertig waren wurde zuzüglich eine Auftragspauschale von 1,50 € verlangt. Ist dies gerechtfertigt?
5 Antworten
Dieser Grundbetrag pauschal ist nur dann rechtens, wenn er sichtbar oder mündlich vor Auftragsvergabe angekündigt wurde. Mit dieser Information wird er Vertragsbestandteil.
Ja, für jeden >Fotoauftrag gibt es einen Vorlauf, d.H. es gehen ca 30cm Fotopapier verloren, der Bediener des Fotodruckers möchte auch bezahlt werden, die Bilder müssen angepasst umgewanbdelt werden, Sie bekommen eine TGüte für Ihre Bilder usw. 1,50 ist sogar sehr günstig!
Das wird für die Bearbeitung des Auftrages an sich kassiert, d´.h. wenn du einen kaputten Film abgibst, entsteht ja für das Labor trotzdem Arbeit, um das erst mal festzustellen, auch wenn dann keine Bilder rauskommen, wird damit diese Arbeit vergütet
wenn ganz klar vereinbart war: 29ct je abzug, dann keine pauschale
Ist sozusagen die Grundgebühr!