Was ist bei einer Provisionsauszahlung zu beachten?
Hallo,
kann mir jemand sagen auf was ich achten muss, wenn ich eine Provision für eine Vermittlung eines Auftrages an eine Privatperson auszahlen möchte.
Ich weiss, dass ich den Betrag schonmal ohne Mehrwertsteuer auszhalen muss.
Was gibt es noch, was gegebenenfalls mit auf der Abrechnung stehen muss/sollte etc.
Vielen dank schonmal für Eure Antworten.
2 Antworten
Eine Steuernummer liegt für eine Privatperson unter Umständen nicht vor, kann daher auch nicht angegeben werden. Wichtig ist eine unterschriebene Quittung mit Adresse beider Kontrahenten (am besten per Überweisung bezahlen - Barbelege sind etwas anrüchig. Außerdem ist es sicherlich nicht falsch den Empfänger auf dieser Quittung auf seine steuerlichen Pflichten (Steuerpflichtige Einnahmen)hinzuweisen. Übrigens Eigenprovisionen (Provisionen für auf den Empfänger selbst lautenden Verträge)sind keine steuerpflichtigen Einnahmen.
Es gibt keine feste Formulierung, da der Empfänger u.U. auch nicht alle Angaben richtig gemacht hat. Daher ist am besten die Formulierung: "Auf die Steuerpflicht der Provision wurde der Empfängher hingewiesen. Der Empfänger ist für die Abführung der Steuern selbst verantwortlich."
Es gibt keine feste Formulierung, da der Empfänger u.U. auch nicht alle Angaben richtig gemacht hat. Daher ist am besten die Formulierung: "Auf die Steuerpflicht der Provision wurde der Empfängher hingewiesen. Der Empfänger ist für die Abführung der Steuern selbst verantwortlich."
Zur Sicherheit die Steuernummer des Vermittelnden, Rechnungen von Selbständigen müssen immer mit einer Steuernummer versehen sein, das würde ich im vorliegenden Fall sicherheitshalber auch machen.
Vielen Dank erstmal. Es geht darum, dass die betreffende Person mir einen Auftrag vermittelt hat. Der Kunde war ein Aussenstehender. Der Vermittler ist Privatperson, hat auch keine Steuernummer. Ausgezahlt wird per Überweisung. Wenn ich jetzt den Betrag ohne MwSt. auszahle muss ich also den Empfänger auf seine steuerlichen Pflichten hinweisen, okay. Meines Wissens gibt es da doch irgend so einen netten "Zweizeiler", den man da am besten mit auf die Abrechnung schreibt, oder? Wo dieser Hinweis mit Bezug auf den entsprechenden Paragraphen usw. drin ist. Kann mir den noch jemand geben.
Danke.