Was geschieht mit Zwangssicherungshypothek nach Zwangsvollstreckung

2 Antworten

Hallo bei einer ZV gehst Du leider leer aus. Die vorrangigen Gläubiger ( Banken ) werden zuerst bedient.

Ein neuer Eigentümer jedenfalls übernimmt keine bestehende Grundschuld oder Zwangssicherungshypothek. Im Zuge der ZV wird alles gelöscht.

Du kannst noch persönlich direkt auf den Schuldner zugehen.Jedoch kann es sein, dass er die ZV abgegeben hat.

Bei einer Versteigerung erhält der erstrangige Gläubiger zunächst seine komplette Forderung, wenn dann noch etwas übrig bleibt, erhält der zweitrangige Gläubiger seine volle Forderung (zumindest soweit das Geld reicht) usw. Die nachrangigen Gläubiger, für die der Versteigerungserlös nicht mehr reicht, haben Pech gehabt. Alle Grundschulden und Sicherungshypotheken werden gelöscht. Der neue Eigentümer übernimmt die Immoblie lastenfrei, außer ein nachrangiger Gläubiger betreibt die Zwangsversteigerung, aber das ist ein Fall für sich.

Das bedeutet natürlich nicht, daß deine persönliche Forderung gegen den Schuldner hinfällig wird. Du hast nach wie vor noch alle Rechte aus dem Schuldtitel, den du besitzt. Du kannst also noch jederzeit den Gerichtsvollziehr hinschicken, die Konten und das Gehalt pfänden usw.

Als Sofortmaßnahme würde ich den Übererlös bzw. die Rückgewähransprüche (d. h. eventuell schon zurückbezahlte Teilbeträge der vorrangigen Grundschulden) bei den vorrangigen Gläubigern pfänden. Als Laie kommst du damit aber in den Wald, dazu brauchst du die Hilfe eines guten Anwalts.