Was geschieht mit Zwangssicherungshypothek nach Zwangsvollstreckung
Benötige Hilfe! Ich habe im Januar dieses Jahres bei unserem Schuldner eine Zwangssicherungshypothek auf seinem Grundstück eintragen lassen. Ich stehe in der dritten Abteilung an Rang 6. An Rang 1 und 2 stehen Banken. Der Schuldner hatte mich vorab gebeten, die Löschung dieser Zwangssicherungshypothek zu veranlassen, da sich das Haus dann besser verakufen lassen würde. Bin ich aber nicht drauf eingegangen, da ich meine Forderung aus der Zwangssicherungshypothek haben möchte. Soweit ich inforiert bin, sind noch 2 oder 3 weitere Zwangssicherungshypotheken auf dem Grundstück eingetragen. Diese Gläubiger hat er wohl auch kontaktiert. Keiner von diesen Gläubigern wird die Löschung beantragen oder freigeben. Jetzt will die Bank nun die Zwangsvollstreckung durchführen lassen. Wenn die Bank die ZV durchführen lässt, wird diese erstmal ihre Forderungen geltend machen. Was ist aber, wenn der Versteigerungserlös nur die Forderungen der Banken deckt. Ist meine Forderung dann hinfällig. Übernimmt der neue Eigentümer "meine" Zwangssicherungshypothek mit und muß mir mein Geld zurückzahlen? Bleibt meine Forderung gegen den "alten" Schuldner bestehen? Oder ist sogar die ganze Zwangssicherungshypothek dann hinfällig.
Wäre dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank Nina
2 Antworten
Hallo bei einer ZV gehst Du leider leer aus. Die vorrangigen Gläubiger ( Banken ) werden zuerst bedient.
Ein neuer Eigentümer jedenfalls übernimmt keine bestehende Grundschuld oder Zwangssicherungshypothek. Im Zuge der ZV wird alles gelöscht.
Du kannst noch persönlich direkt auf den Schuldner zugehen.Jedoch kann es sein, dass er die ZV abgegeben hat.
Bei einer Versteigerung erhält der erstrangige Gläubiger zunächst seine komplette Forderung, wenn dann noch etwas übrig bleibt, erhält der zweitrangige Gläubiger seine volle Forderung (zumindest soweit das Geld reicht) usw. Die nachrangigen Gläubiger, für die der Versteigerungserlös nicht mehr reicht, haben Pech gehabt. Alle Grundschulden und Sicherungshypotheken werden gelöscht. Der neue Eigentümer übernimmt die Immoblie lastenfrei, außer ein nachrangiger Gläubiger betreibt die Zwangsversteigerung, aber das ist ein Fall für sich.
Das bedeutet natürlich nicht, daß deine persönliche Forderung gegen den Schuldner hinfällig wird. Du hast nach wie vor noch alle Rechte aus dem Schuldtitel, den du besitzt. Du kannst also noch jederzeit den Gerichtsvollziehr hinschicken, die Konten und das Gehalt pfänden usw.
Als Sofortmaßnahme würde ich den Übererlös bzw. die Rückgewähransprüche (d. h. eventuell schon zurückbezahlte Teilbeträge der vorrangigen Grundschulden) bei den vorrangigen Gläubigern pfänden. Als Laie kommst du damit aber in den Wald, dazu brauchst du die Hilfe eines guten Anwalts.