Was genau sind Steuerklassen (1 - 6)?

6 Antworten

Grundsätzlich geht es bei den Steuerklassen um die Verteilung von Freibeträgen. Jeder hat einen Grundfreibetrag, der nicht versteuert wird. 

Für Ledige gibt es die Steuerklasse 1 mit einem Freibetrag. Für Ledige mit Kind gibt es die Steuerklasse 2 mit einem weiteren Haushaltsfreibetrag wegen des Kindes (Mehrkosten). 

Verheiratete können wählen zwischen 4/4 ( wie bei 1 ein voller Freibetrag und gleiche Abzüge) oder 3/5. Hier bekommt der mit der 3 eben beide Freibeträge für die Eheleute und der mit der 5 bekommt keinen Freibetrag. Diese Kombination ist ideal, wenn nur ein Ehepartner arbeitet oder ein Ehepartner sehr wenig verdient. Der Partner mit der 3 und doppeltem Freibetrag bekommt natürlich deutlich weniger raus. 

Zuletzt gibt es noch 6 ohne Freibetrag für weitere Jobs, also wenn man neben dem Hauptjob noch einen Nebenjob hat.

Wieviel Steuern man zu zahlen hat, hängt aber vor allem von der Höhe des Einkommens ab.

Und wer die Steuerklasse 3,5 oder 6 hat, der muss eine Steuererklärung machen und da wird die korrekte Steuer ermittelt. Und da spielen die Steuerklassen dann eh keine Rolle mehr.

Steuerklasse 1

gilt für ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie für verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehegatte im Ausland wohnt oder die von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben. Verwitwete Arbeitnehmer gehören ab dem Kalenderjahr 2015 ebenfalls in die Steuerklasse 1, wenn der andere Ehegatte vor dem 1. Januar 2014 verstorben ist. In die Steuerklasse I gehören auch Arbeitnehmer, die beschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Steuerklasse 2

gilt für die unter Steuerklasse 1 genannten Arbeitnehmer, wenn ihnen der Entlastungsbetrag fürAlleinerziehende zusteht. Voraussetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrags ist, dass der Arbeitnehmer alleinstehend ist und zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihm ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht und das bei ihm mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Ist das Kind bei mehreren Personen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag in der Regel demjenigen Alleinerziehenden zu, der einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld erhält. Lebt der Arbeitnehmer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann der Entlastungsbetrag nicht gewährt werden

Steuerklasse 3

gilt auf Antrag für verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten im Inland wohnen, nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder Arbeitslohn bezieht und in die Steuerklasse 5 eingereiht wird. Verwitwete Arbeitnehmer gehören im Kalenderjahr 2013 in die Steuerklasse 3, wenn der Ehegatte nach dem 31. Dezember 2011 verstorben ist, beide Ehegatten an dessen Todestag im Inland gewohnt und nicht dauernd getrennt gelebt haben.

USW. http://steuerklassen.biz/

auf Wikipedia finde ich ist es sehr ausführlich beschrieben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse

Die Kurzform

1 = Ledige / geschiedene

2 = Alleinerziehende

3 = verheiratete /  eingetragene Lebenspartner

4 = In die Steuerklasse 4 fallen verheiratete/verpartnerte Arbeitnehmer

5= zweiter ehepartner wenn der andere Steuerklasse 3 hat

6 = Zweitjob

 

§§ 38 ff EStG