Was genau bedeutet Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Wasserschutzgebiet bzw. wo liegen die Unterschiede dieser 3 Begriffe?
5 Antworten
Hallo,
Natur-und Landschaftsschutzgebiet sind Schutzkategorien aus dem Rechtskreis Naturschutz. Geregelt im Bundesnaturschutzgesetzes in den Paragraphen 23 und 26. Siehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html
In den einzelnen Bundesländern gibt es jeweils noch eigene Bestimmungen.
Ganz grob gesagt werden in Naturschutzgebieten bestimmte Bereiche der Landschaft geschützt, weil hier entweder bestimmte Tier- und/oder Pflanzenarten vorkommen, die es anderswo kaum noch gibt, oder weil es sich um besonders bedeutende oder auch schöne Bereiche handelt, wie z. B. eine bizarre Felsformation. Ein solches Gebiet wird von der zuständigen Behörde mit einer eigenen Verordnung dazu erklärt, in der dann auch geregelt wird, was erlaubt und verboten ist, je nach Schutzzweck z.B. Betretungsverbote/Wegegebote zum Schutz trittempfindlicher Pflanzen.
Landschaftsschutzgebiete sind generell großräumigere Einheiten wie eine Mittelgebirgsregion die ebenso durch eine Einzelverordnung unter Schutz gestellt werden. Neben dem Schutz der Funktion des Naturhaushaltes geht es hier häufig auch um den Erhalt des Landschaftsbildes für die Erholung, sprich: Tourismus. Dementsprechend wäre hier eine typische Vorschrift in der Einzelverordnung eine Regelung zur Ausweisung von Baugebieten, um eben die Landschaft nicht zu verschandeln.
Daneben gibt es im Naturschutzrecht vom Naturdenkmal bis zum Nationalpark eine ganze Reihe von weiteren, sehr klein- bis sehr großräumigen weiteren Kategorien.
Wasserschutzgebiete stammen dagegen aus einem anderen Rechtskreis. Ich kenne die Quelle jetzt nicht aus dem Stehgreif, aber hier geht es um die Sicherung von Gebieten, in denen Trinkwasser gewonnen wird. In einem Bereich um Quellen, etc. gibt es hier Vorschriften, die sicher stellen sollen, dass das Wasser nicht verschmutzt wird, wie Regelungen der Düngung.
In einem Wasserschutzgebiet wird meist Trinkwasser gewonnen (Talsperren, Brunnen). Hier ist Land- und Forstwirtschaft zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch erhebliche Einschränkungen bei der Ausbringung von Pestiziden, Düngemittel etc
In einem Naturschutzgebiet ist die land- und forstwirtschaftliche Nutzung jedoch erheblich eingeschränkt, da der Schutz der Pflanzen im Vordergrund steht.
Natur- alles, ob Tiere oder Insekten etc. Landschaft- sagt schon der Name. Wasser- Wasserqualität und Lebewesen darinn inkl. Ufer.
Sozusagen. Da drehts sich nur um Zuständigkeiten. Wer was von Fischen versteht muß noch lange nix von Bäumen wissen etc.
Natürlich nicht!!
Überschneidungen kann es geben. Aber es ist z.B. eher so, dass in einem Landschaftsschutzgebiet, das ja ziemlich großräumig ist, ein oder auch mehrere Naturschutzgebiete liegen können. Wasserschutzgebiete sind auch eher kleiner, sie werden wohl kaum ein komplettes Landschaftsschutzgebiet (LSG) umfassen, können aber natürlich ganz oder teilweise darin liegen, auch die Orte im LSG müssen ihr Trinkwasser sichern. Ebenso sind Überschneidungen mit Naturschutzgebieten möglich, aber nicht zwingend.
Im unterschiedlichen Schutzstatus liegt der Unterschied
Und was genau sind hier die Unterschiede im Schutzstatus?
Hey - schau mal hier: naturschutzgebiete.org
Da findest du alles was du suchst! :-)
VG
Das bedeutet also das jedes Wasserschutzgebiet und jedes Landschaftsschutzgebiet auch gleichzeitig ein Naturschutzgebiet ist?