Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Demokratie?
Hey, kann mir jemand den genauen Unterschied zwischen den beiden Demokratieformen unmittelbar und mittelbar erklären? Ich dachte eigentlich immer, dass unmittelbar bedeutet, dass das Volk durch Wahlen (Mehrheits- und Verhältniswahl) bestimmte Organe dazu "ermächtigt" ihre Meinung im BTag zu vertreten. Und dass mittelbar bedeutet, dass der Bürger durch Volksabstimmungen direkt an z.B. der Gesetzgebung mitwirkt... Also, dass wir grds. eine unmittelbare also repräsentative Demokratie hätten. Aber irgendwie stört mich was an der Erklärung.. Sind die Begriffe vertauscht oder gehören Volksabstimmungen mit den Wahlen zsm zur unmittelbaren (oder halt mittelbaren D.?) und was ist dann das jeweils andere. Ich hoffe jemand kann mich mal aufklären..
4 Antworten
Du hast die Begriffe vertauscht. Es ist genau umgekehrt.
Die unmittelbare Demokratie ist die direkte Demokratie. Das heisst, die Entscheidung wird direkt dem Souverän (Volk) zur Entscheidung vorgelegt. Das findet sich regelmäßig in Volksabstimmungen.
Die mittelbare Demokratie ist die indirekte oder auch parlamentarische Demokratie. Hier werden in Wahlen Abgeordnete gewählt, die dann die Entscheidung treffen sollen.
Keine Ahnung! Im Prinzip ist deine Antwort komplett falsch. Ich befürchte daher mal, mit Punkten siehts eher düster aus.
Naja, vielleicht hast du ja auch Glück und es gibt doch noch was.
Kopf hoch!!
unmittelbar bedeutet direkt, während mittelbar darauf hinweist, dass da etwas dazwischen liegt.
Die direkte Wahl eines Ministers beispielsweise wäre demnach unmittelbar, hingegen die Wahl einer Partei die dann intern den Minister bestimmt - mittelbar.
Du meinst bestimmt die unmittelbaren Wahlen aus Art. 38 GG. Bei uns gibt es keine Wahlmänner wie in den USA. Das Parlament wird dort mittelbar gewählt.
https://www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/Wahlgrundsaetze.html
Mit dem Unterschied zwischen repräsentativer und direkter Demokratie hat dieser Begriff nichts zu tun.
Anders rum wird ein Schuh draus, wir haben in D. keine unmittelbare Demokratie, denn Volksentscheide gibt es ja hierzulande nicht, folglich beschränkt sich alles auf bloße repräsentative Demokratie, die nur mittelbar ist.
Volksentscheide gibt es ja hierzulande nicht
Auf Landesebene gibt es sehr wohl Volksentscheide, und auch das Grundgesetz lässt Volksentscheide in bestimmten Fällen zu, siehe Artikel 29 Abs. 2 GG: " Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf."
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000200314
ist mir bekannt, doch diese sind nur eine Marginalerscheinung, d.h. sie beschränken sich nur auf ganz wenige Bereiche. Derlei Feigenblätter sind bloßer Plunder.
Oh okay. Dankeschön :) Ich hab's jetzt leider genau andersrum in der Klausur geschrieben.. Weißt du, ob bzw wie man da Punkte bekommt? :o