Was für Verordnungen gibt es beiSicherungskasten fürWohnungen in Mehrfamilienhäusern.Wie müssen die Sicherungen,derSchrank selbst aussehen und abgesichert sein?
Bei einer zweiten Wohnungsbegehung sind wir über den Sicherungskasten gestolpert. Er war mit einer Platte verdeckt die mit zwei Nägeln an die Wand geschlagen worden waren. In dem Kasten selbst befanden sich Schraubsicherungen, abgesichert mit 10 Ampere. Das Haus wurde in den 60ern gebaut dementsprechend fehlen besonders in der Küche aber auch in allen anderen Räumen Steckdosen..
Gibt es eine Verordnung wie Sicherungskasten abgedeckt sein müssen. Muss dieser zu verschließen sein? Wie muss er abgesichert sein? ( Ampere) Gibt es vorschriften über Steckdosen in Wohnräumen? Entfällt der Bestandsschutz wenn bestimmte Renovierungen am Sicherungskasten sowie der Elektrik nicht erfolgen? Danke schön
2 Antworten
Eigentlich sollte der Sicherungskasten in der Wohnung eine normgerechte Unterverteilung sein, also zumindest "fingersicher", schwer entflammbar und verschließbar (schon allein wegen Staub und Spritzwasser im Nahbereich). Was er nicht sein darf: unzugänglich. Aufgeschraubte oder -genagelte Abdeckungen gehen gar nicht, auch darf die Unterverteilung nicht durch einen Schrank o.ä. zugestellt sein.
Zur Unterverteilung gehört eine Tür, welche jederzeit ohne Werkzeug geöffnet werden kann. Denn es geht ja nicht nur darum, mal eine Sicherung wechseln zu können. Man muss auch im Notfall schnell und sicher die Spannung abschalten können.
Was die Absicherung und die Leitungen betrifft, gibt es leider Bestandsschutz. Erst dann, wenn etwas neu installiert wird (keine Reparatur!), ist die Installation komplett auf den aktuellen Stand zu bringen.
Ob alt oder neu: Sicherungen und Leitungen sind aufeinander abzustimmen, d.h. die Absicherung erfolgt i.d.R. niedriger als die (errechnete) Belastbarkeit einer Leitung, aber grundsätzlich niemals höher. Hast Du nur 10A zur Verfügung, so sind entweder die nachfolgenden Leitungen nicht höher belastbar oder die Summe aller Sicherungen ist aufgrund der maximalen Belastbarkeit der Zuleitung dimensioniert.
Sollte ich jetzt nicht alles fachgerecht formuliert haben, so lasse ich gerne anderen den Vortritt.
fangen wir mit den abdeckungen an. die abdeckungen müssen fest sitzen, und dürfen sich nicht ohne weiteres, besonders nicht ohne den einsatz von werkzueg zu lösen sein.
über die absicherung als solche gibt es keine mal eben einfach anzuwendende regel. die sicherung als sollbruchstelle im Stromkreis muss so bemessen sein, dass sie verhindert, dass folgeschäden entstehen z.b. duchgebrannte steckdosen oder leitungen... dem entsprechend kann man sagen: stromkreise mit schukosteckdose maximal 16 Ampere. je nach Leitungsbeschaffenheit also weniger.
alles in allem macht mir die elektroanlage einen eher desolaten eindruck. die frage die sich hier stellt ist, was mit den fehlenden Steckdosen ist:
fehlen sie komplett, also sind es zu wenige, dann KANN das ein mangel an der Mietsache sein, die Frage hier wiederum ist die, ob du das mit dem unterschreiben des mietvertrages akzeptiert hast. fehlende anschnallgurte bzw. Airbags sind bei einem Oldtimer ja auch kein Mangel, wenn sie serienmässig nicht angeboten wurden.
fehlen nur die abdeckungen, dann ist dies natürlich ein mangel und sollte behoben werden.
lange rede kurzer sinn. frag deinen vermieter ob er dir vorrübergehend eine andere bleibe stellen kann, so dass man die elektroanlage in der wohnung grundlegend erneuern kann. also ausreichend steckdossen, moderne leitungsschutzschalter, RCD für alle stromkreise etc.
lg, Anna