Was für eine Versicherung brauche ich um einen Imbissanhänger von A nach B verziehen.

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Willst Du einen Anhänger von A nach B überführen (also von Düsseldorf nach Nürnberg), reicht zunächst einmal ein Überführungskennzeichen: http://kfz-kennzeichen-abc.de/wp-content/uploads/2013/07/Kurzzeitkennzeichen.png Willst Du den Anhänger dauerhaft (gewerblich ?) anmelden, sprichst Du mit Deiner Versicherung mindestens bezüglich einer Haftpflichtversicherung!

Die Kiste einfach zulassen und dann mit dem Nummernschild überführen und gut ist. Viel Glück und die Kosten und Lasten für die Überführungsorgie werden auch noch gespart.

wenn er nicht angemeldet ist dann mit kurzzeitkennzeichen anmelden. dazu gibt es kurzzeitkennzeichen versicherungen (zulassungsdienst!)

ein trick waere ihn OHNE kennzeichen zu fuehren und nicht mehr als 30 kmh zu fahren ... dann ist es abschleppen ...

schleudermaxe  08.06.2014, 10:07

Lachnummer? Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt nicht mehr als 6 km/h und das bei einem Anhänger? Wie soll denn das gehen?

roland1957  08.06.2014, 19:05
@schleudermaxe

was hat das mit der bauart zu tun??? abschleppen kann man JEDES fahrzeug - egal ob es eine sattelzugmaschine, ein ferrari oder eben nur ein anhaenger ist! das problem ist bloss dass anhaenger grundsaetzlich 'geschleppt' werden und deshalb de jure kein unterschied zu 'abschleppen' besteht - ausgenommen das geschwindigkeitslimit!!!

und uebrigens: schleppen darf man so weit man will OHNE limit (ausgenommen auf autobahnen und autostrassen bis zur naechsten abfahrt) und wohin man will!!!

wollyuno  07.06.2014, 09:49

abschleppen nur bis zu nächster werkstatt erlaubt

roland1957  07.06.2014, 14:46
@wollyuno

tja ... aber wer Weiss den an wievielen werkstaetten man vorbei gefahren ist ... wenn man einen weg waehlt wo keine ist?

wenn der anhänger zugelassen ist,anhängen und fahren wo ist das problem.der ist automatisch versichert sonst kannst ihn nicht zulassen.gewerblich hat nichts zu sagen,es steht doch in den papieren verkaufsanhänger

schleudermaxe  08.06.2014, 10:09

....? Wie, gewerblich? Betrieblich wird doch die Kiste genutzt! Es gibt weder Nah- noch Fernverkehr und Gefahrgut wird auch nicht gegen Geld für Dritte transportiert.