Was für eine Strafe kriegt man wenn man jemandem die Hose in der Schule runter gezogen hat?
Hey neulich hat mir ein Mitschüler im Sportunterricht die Hose runter gezogen (mit Unterhose) könnte ich deswegen eine Anzeige gegen ihn machen? Und was würde dann für eine Strafe auf ihn zu kommen?
5 Antworten
Wenn er noch nicht 14 ist, kannst du ihn nicht anzeigen. Hier könnte er maximal einen schulischen Verweis bekommen. Ich denke aber, die Schulleitung würde den ''Täter'' lediglich auffordern sich persönlich zu entschuldigen.
Sollte er Strafmündig sein, könntest du ihn anzeigen (ich weiß nicht, ob in der Schule das auch gilt. Es würde dann vermerkt werden. Damit er aber eine Strafe bekommt, könnte es sein, dass du sogar vor Gericht ziehen müsstest.
Mein Tipp: Sprich mit dem Schüler (ggf. mit Unterstützung von Freunden).
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Da hast du recht. :D
Unter 14j. passiert gar nichts, darüber evtl. eine Ansprache über einer Unterlassung.
Im Sportunterricht.......hat dies der Lehrer nicht gesehen, zwecks Verweis?
Der Lehrer hat mich ausgelacht und nichts unternommen
Du bist sein Schutzbefohlener, muss eigentlich einschreiten und einen Verweis, zumindest eine Verwarnung aussprechen.
Hej,
Ganz ehrlich, vergiss es einfach. Ich weiss ja nicht ob du umbedingt bei der Polizei ausgelacht werden willst.
Nein, mal im Ernst. Es würde sehr sicher keine Strafe geben, schon nur weil es wegen dem Beweisen nicht ganz so einfach wäre, geschweige denn vermute ich mal das ihr noch minderjährig seid, also...
~Con
Ca. 10 zeugen
WIe gesagt, selbst wenn, wirst du kaum weit kommen und du wärst das "Opfer" der Klasse.
Theoretisch schon. Aber welcher Straftatbestand da gültig ist weiss ich nicht. Er hat etwas getan was du nicht wolltest. Vielleicht Nötigung. Aber bin mir da nicht sicher.
Ich würde mit meinem laienhaften Verstand eher den Tatbestand der sexuelle Belästigung vermuten.
Dennoch würde ich keine Anzeige machen, sondern das Gespräch suchen.
Sexuelle Belästigung? Selbst als Laie sollte man zuerst nachlesen was man so schreibt.
Zitat aus StgB § 177
[
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle
Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder
diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von
einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis
zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen
Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur
Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten
bestimmt, wenn
1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2. der Täter ausnutzt, dass
die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in
der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es
sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
]
Da das herunterziehen der Hose sicher nicht ein Sexueller Akt ist, kann man das vom Tisch wischen.
Vergiss es..... beim nächsten Mal musst Du sofort passend reagieren - Watschn und gut ist. Niemand hat an Deiner Hose was zu suchen.
Und vor Gericht ziehen kostet. Und zwar nicht wenig.