Darf man einfach auf der Straße halten?
Hallo! Auf meinem Weg zur Arbeit kommt mir immer öfter folgende Situation vor: Ich fahre durch die Stadt und die Straße ist in beide Fahrtrichtungen zweispurig und dazwischen ist eine Straßenbahn (spielt hier zwar keine Rolle aber für die verbildlichung ;P). Jetzt halte ich mich immer an die Geschwindigkeiten und fahre deshalb auf der rechten Spur und lasse die Raser links vorbeifahren. Immer öfter kommt aber vor, dass auf der rechten Spur einfach mal Autos stehen, die rechts blinken/Warnblinklicht anhaben und dann in der Apotheke die direkt da ist gehen. Parkbuchten gibt es nicht, aber die stehen einfach mitten auf der Straße. Es gibt keine Verbotsschilder, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass einfaches Einschalten von Warnblinklicht das halten mitten auf der Straße erlaubt, oder?
5 Antworten
Das Halten am rechten Fahrbahnrand ist grundsätzlich erlaubt, wenn es nicht konkret durch Schilder oder andere Regelungen (z. B. unzureichende verbleibende Durchfahrt-Breite) verboten ist. (Genaueres dazu siehe §12 der StVO, z. B. unter http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php)
Verboten ist dabei allerdings, die Warnblinkanlage einzuschalten, das darf man eigentlich nur im Pannenfall ...
(Nicht einmal rechts Blinken ist vorgeschrieben, da es sich nicht um einen Fahrstreifenwechsel handelt ...)
Wenn es rechts daneben noch einen Parkstreifen oder befestigten Seitenstreifen gibt, dann ist es unzulässiges Halten in zweiter Reihe. Wenn ein absolutes Haltverbot beschildert ist, dass ist es logischerweise auch verboten.
Ansonsten ist das Heranfahren an den rechten Fahrbahnrand gerade die vorgeschriebene Methode, wenn man halten möchte. Siehe §12 Abs. 4 StVO
Parken in 2. Reihe ist verboten; damit bist du doch gezwungen auch über verlegte Gleise zu fahren; nur behindern darfst keine Tram.
Das Halten am rechten Fahrbahnrand ist erlaubt. Auch auf Vorfahrtsstrassen wenn es innerhalb geschlossener Ortschaften ist.
Solange grundlegende Vorschriften eingehalten werden:
- Keine Ein- und Ausfahrten sowie Parklücken blockieren
- Restfahrbreite von 3.05m beachten
- Kanaldeckel nicht zuparken
- usw. Zum Nachlesen unter StVO 12.
Fragt sich nur: WIE LANGE darf man sein Auto mit Warnblinklicht auf diese Weise mitten auf der Straße "halten!!? (ich weiß nur aus meinem Ort, dass da manchmal Jemand so locker 10 Minuten (!) stehen bleibt auf diese WEise!).
Halten ist auf Vorfahrtsstraße auch außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt, nur Parken ist verboten.
Keine Parkverbotsschilder ? Sind denn überhaupt Parkplätze da ?
Ansonsten kann man da auch parken, da es ja zwei Spuren für jede Richtung gibt. Dann wird auch die Straßenbahn nicht behindert.
Warnblinker anschalten ist aber nicht erlaubt.