Was denkt ihr? Hat es, wie Thilo behauptet, einen Kaufvertrag gegeben oder muss der Kauf-vertrag schriftlich erfolgen, wovon Jakob ausgeht?
Thilo ist gerade 18 geworden und hat von seinem neuen Nebenjob das erste Geld ausbezahlt bekommen. Sein älterer Freund Jakob möchte sich eine neue Spielekonsole kaufen und deswegen seine alte Videospielkonsole mit zwei Controllern und fünf Spielen verkaufen. Thilo und Jakob verhandeln lange miteinander und kommen schließlich zu einem Ergebnis:
Jakob verkauft Thilo die Videospielkonsole mit den Controllern und Spielen für 200 Euro. Jakob und Thilo schlagen ein und vereinbaren, am nächsten Tag das Geschäft abzuschließen.
Am nächsten Morgen bringt Thilo die 200 Euro mit. Jakob allerdings reagiert ausweichend. Er hat nochmal eine Nacht darüber geschlafen und es sich anders überlegt. Jetzt möchte er die Videospielkonsole doch nicht verkaufen. Als Thilo ihn daran erinnert, dass die beiden den Kauf verbindlich abgesprochen haben, entgegnet Jakob, dass kein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist, weil die beiden nichts schriftlich festgehalten haben.
3 Antworten
Da beide volljährig sind und nichts darauf hindeutet, daß sie trotz Volljährigkeit nicht voll geschäftsfähig sind und dadurch, daß zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben worden sind, ist der Kaufvertrag gültig. Ebenso gilt Vertragsfreiheit, was Form- und Typenfreiheit grundsätzlich einschließt. Es ist nicht erkennbar, daß der Vertrag an irgend eine Form etc. gebunden wäre. Die mündliche Vereinbarung reicht somit vollkommen aus.
Zunächst einmal bedarf ein Kaufvertrag nicht der Schriftform.
Allerdings ist die Frage nicht eindeutig gestellt.
Jakob verkauft Thilo die Videospielkonsole mit den Controllern und Spielen für 200 Euro. Jakob und Thilo schlagen ein und vereinbaren, am nächsten Tag das Geschäft abzuschließen.
Was wurde genau vereinbart? Wurde die Konsole jetzt verkauft oder wurde der Verkauf auf den nächsten Tag verlegt.
Ein mündlicher Vertrag reicht.