Was darf eine pädagogische Fachkraft und was nicht?
Hallo ich frage mich ob eine pädagogische Fachkraft egal Kinderpflegerin, Sozialassistentin, oder Erzieherin, die Kinder aus der Einrichtung die sie während der Arbeitszeit betreut auch privat babysitten?
Ist das gesetzlich untersagt?
Darf eine pädagogische Fachkraft auch privat mit den Eltern aus der Einrichtung Kontakt haben z.b. über WhatsApp oder so?
2 Antworten
Es kann problematisch sein, mit Eltern während der Zeit, in denen man ihr Kind betreut, privaten Kontakt zu halten. Es kommt zu lockeren Gesprächen, Wie ist es denn so in der Gruppe, wie verhält sich der und der, die Eltern beobachten und hinterfragen...schnell lässt man sich zu Auskünften hinreißen und bemerkt es erst im Nachhinein...so werden Infos an andere weitergeleitet, verfremdet, und letztendlich verletzt die Fachkraft immens ihre Schweigepflicht.
Das pädagogische Konzept, Ziele, Entwicklungen dürfen im Gespräch- in der Einrichtung, auf dienstlicher Ebene- besprochen werden und Einschätzungen zusammengetragen werden, damit Ziele gemeinsam erarbeitet werden können. Inwieweit das Eltern verstehen, fördern können, das hängt von vielen Faktoren ab.
Im Vordergrund steht der Dienstauftrag,. Die Fachkraft kann keine Freundin der Eltern werden, sie handelt auf anderer Ebene.
In dem Moment, in dem ein Konflikt auftaucht oder die Meinungen auseinandergehen, kippt die Situation und der Erzieher wird beschimpft, bezichtigt, ihm werden rechtliche Schritte angedroht und Infos werden verwendet gegen ihn und seine Kompetenz wird in Frage gestellt. Da ist nichts mehr mit netten Gesprächen und Austausch und evtl. sogar Sich Duzen.
Da tun sich Gräben auf.
Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass mir Eltern durchaus sympathisch sind und umgekehrt. Es ist und war mir aber immer bewusst, dass ich als Funktionsträger handle und mein Ziel ein anderes sein kann als das der Eltern. Wenn es zum Gespräch kommt, in dem man auch Sachverhalte anspricht, die persönlich die Eltern angreifen oder sie das zumindest so empfinden, wenn man ihnen zu nahe kommt, dann ist es gut, wenn eine Basis da ist. Wenn man sachlich darstellen kann und keine persönlichen Animositäten und Vorstellungen dazwischen stehen.
Ja warum soll sie das nicht dürfen, das ist ja kein Straftatbestand.
Außer natürlich, die Richtlinien der Kinderbetreuungseinrichtung, an die sich die angestellte pädagogische Fachkraft natürlich halten muss, sehen etwas anderes vor.
Ich meine speziell den Bereich Krippe und Kindergarten.
Ich hab schon danach gesucht aber leider nichts speziell gefunden. Da sind viele Themen aber leider nicht dazu...