Was darf ein Berufsbetreuer

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Ja. Wenn der Betreuer den Aufgabenkreis "Vermögenssorge" hat, dann kann er beim Gericht einen sogenannten "Einwilligungsvorbehalt" beantragen. Dann wäre Deine Schwester in Geldangelegenheiten - wie man früher so schön sagte - entmündigt. Jede Ausgabe, die sie macht, wäre dann schwebend unwirksam und könnte vom Betreuer im Nachhinein rückgängig gemacht werden.

Dazu müsste die Betreuung entsprechend erweitert werden. Evtl. wird es der betreuer beantragen. wäre ja zu ihrem Besten.

dem von den beiden Vorrednern hier zum Besten gegebenen kann ich nix hinzufügen..es ist alles gesagt...und völllig korrekt :-)