Was darf ein Berufsbetreuer
Hallo
Meine Schwester ist spielsüchtig und hat sich jetzt nach langen hin und her einen Betreuer besorgt. Da Sie aber eigentlich nicht dumm ist, hat das Vormundschaftgericht nur einer Begleitenden Betreuung zugestimmt. Sie ist also noch voll Geschäftsfähig. Jetzt hat sie diesen Monat mal wieder ihre Sucht gepackt und sie hat ihr gesammtes Geld verzockt, ohne ihre Miete bezahlt zu haben. Sie weiß das sie einen riesen Fehler gemacht hat. Aber darf ein Berufsbetreuer ihr jetzt vorschreiben für was sie das Geld ausgibt und ihr das Geld nur Scheibchenweise zuteilen?
3 Antworten
Ja. Wenn der Betreuer den Aufgabenkreis "Vermögenssorge" hat, dann kann er beim Gericht einen sogenannten "Einwilligungsvorbehalt" beantragen. Dann wäre Deine Schwester in Geldangelegenheiten - wie man früher so schön sagte - entmündigt. Jede Ausgabe, die sie macht, wäre dann schwebend unwirksam und könnte vom Betreuer im Nachhinein rückgängig gemacht werden.
Dazu müsste die Betreuung entsprechend erweitert werden. Evtl. wird es der betreuer beantragen. wäre ja zu ihrem Besten.
dem von den beiden Vorrednern hier zum Besten gegebenen kann ich nix hinzufügen..es ist alles gesagt...und völllig korrekt :-)