Was bedeutet Verkehrswertgutachten durch Betreuungsgericht?
Ich habe ja schon http://www.gutefrage.net/frage/titel-auf-pflichtteil-beim-erbe-einklagen über meine Sache geschrieben und nun kam auch endlich mal etwas von der Gegenseite zurück. Ich zitiere mal :
Im Rechtsstreit ...... zeigt der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft an. Zum Vergleichsvorschlag der Klägerin: Der Betreuer benötigt für eine Zustimmung zum Vergleich die Genehmigung des Betreuungsgerichtes. Diese hängt wiederum maßgeblich von der Wertermittlung des Grundstückes ab und würde zudem unproblematischer zu erlangen sein, wenn der Vergleichsvorschlag auf Anraten des erkennden Gerichts erfolft. Nach Rücksprache mit dem zust. Rechtspfleger wäre es denkbar, das das Betreuungsgericht ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gibt. Dieses könnte dann Basis füwohl für einen Vergleich im anhängigen Verfahren sein als auch für die Genehmigung des Betreuungsgerichts für Vergleich und Verkauf. >
Ich hab fast nix verstanden und vielleicht kann ja jmd von euch mir da weiterhelfen. Mittlerweile warte ichüber 2 Jahre auf meinen Pflichtteil. Der mit 30.000 Euro berechnet wurde und ich hatte angeboten 25.000 Euro und gut.
3 Antworten
Für dich ist es schwierig, da dein Halbbruder gar nicht allein eintscheiden kann, sondern einen Betreuer hat. Offensichtlich ist das Geld, um dich auszuzahlen, nicht vorhanden, so daß das Haus verkauft werden muss. Diesem Verkauf muss das zuständige Betreuungsgericht zustimmen, damit der Betreute nicht finanziell "über den Tisch gezogen" wird. Daher prüfen die zunächst, ob der Verkauf notwendig ist und dann, ob der Vekaufspreis angemessen ist. Wenn der Halbbruder im betreuten Wohnen lebt, kostet das den Staat Geld- und von seinem Erbteil werden auch hierfür Gelder verwendet. Dennoch darf der Betreuer keine Schulden für deinen Bruder machen- deswegen geht das mit dem Darlehen nicht Erst wenn der Verkauf erledigt ist, bekommst du deinen Anteil. So viel Geduld musst du nun haben!
Der Beklagte (Betreuer) will keine eigene Entscheidung beim Betreuungsgericht erklären / verantworten. Entscheidet das Gericht auf Grundlage eines Gutachtens, ist der Betreuer aus der Nummer raus.
Gibt es keinen Erben, der den festgestellten Pflichtteil auszahlen kann, müssen alle Beteiligten so lange geduldig sein, bis das Objekt tatsächl verkauft und Bargeld vorhanden ist.
Erbschaften sind meist eine langwierige Angelegenheit!
Leider sind hier zu wenige Einzelheiten bekannt, jede Äusserung bleibt also Spekulation!
In einem ähnlichen Fall führte der Antrag auf Zwangsversteigerung zur erheblichen Beschleunigung des Verfahrens. Der Vorteil: Um das Grundstück / Gebäude versteigern zu können bracht das Gericht ebenfalls ein Gutachten. Die Beteiligten einigen sich schneller weil sie bei der Versteigerung Minderung des Kaufpreises befürchten. Besonders vorteilhaft ist bei der Sache, bis zum Zuschlag kann der Antrag gegen geringe Gebühr zurückgenommen werden, also ein sehr nützliches Hilfsmittel für uneinsichtige!
Der, der mir das Erbe auszahlen müsste, ist mein Halbbruder. Der ist leider im betreutem Wohnen und hat, so weit ich weiß, kein festes Einkommen. Er war damals alleinerbe vom Haus und muss mir meinen Pflichtteil auszahlen.
Kann er nicht ein zinsloses Darlehen auf das Haus aufnehmen, welches mit dem Verkauf getilgt wird? Dann könnte er mich auszahlen und sobald das Haus verkauft ist, hat die Bank das Geld zurück. Oder ist so etwas nicht machbar?
DAs gericht soll ein Gutachten in Auftrag geben, dass den Marktpreis des Grundstücks definiert. Dann hätte man eine relativ realistische bezugsgröße für einen vergleich.
Ja eigentlich gab es schon ein Gutachten. Das Haus hat einen Wert von 160000 und ist nun für 98000 im Internet zum Verkauf.
Wenn aber nach dem neuen Gutachten ein Vergleich zustande kommt, muss das Haus dann auch erst verkauft werden, bevor ich mein Erbe erhalte? Hätte nie gedacht, das sich das Jahre hinziehen kann.
Das kann leider noch dauern, bis das Haus verkauft wird. Wir haben beim Landgericht Osnabrück beantragt einen Titel zu erwirken. und daraufhin kam das Schreiben was ich in meiner Frage zitiert hatte. Es ist doch alles nicht wahr. Gerade, wenn man das Geld gut gebrauchen könnte, kommt es nicht.