Kapuzineraffe, ist das in Deutschland überhaupt erlaubt?
Hallo Zusammen,
eine gute Freundin von mir hat mir erzählt, dass sie sich demnächst einen Kapuzineraffen zulegen möchte. Sie findet das so tolle Tiere...
Nun meine Frage. Darf man solche Affen hier in Deutschland überhaupt halten? Meiner Meinung nach ist das auch überhaupt keine artgerechte Haltung.
Auch habe ich gelesen, dass Affen böse werden, wenn sie in die "Pubertät" kommen. Und dann muss man sie meistens wieder weggeben...
Also ich kann mir nicht vorstellen, das diese Tiere als Haustiere geeignet sind. Ich kann mich auch irren... Hat vllt jemand Erfahrung von euch mit Affen?
4 Antworten
ja, die darf man halten. finde krallenäffchen auch ganz toll :) die sind allerdings nur 20 cm groß können einem also nich viel anhaben.
Kapuzineraffen sind "niedlich", aber eine Haltung als Haustier sollte - auch wenn sie nicht grundsätzlich untersagt ist - gut überlegt sein und im Interesse der Tiere besser unterbleiben. Die Haltung unterliegt im übrigen recht strengen Anforderungen:
Pflichten zur Haltung von Primaten
Berechtigungsnachweis Gemaess § 22 BNatSchG kann die zustaendige Behoerde einen Berechtigungsnachweis fuer Tiere besonders geschuetzter Arten verlangen. In der Regel genuegt ein schriftlicher Nachweis, dass das entsprechende Tier innerhalb der EU geboren (oder rechtmaessig eingefuehrt) wurde. Die Bestaetigung ist vom jeweiligen Zuechter auszustellen. Eine Cites ist nicht mehr zwingend erforderlich, allerdings in der Praxis oft hilfreich.
Tiergehege-Genehmigungen Gemaess § 24 BNatSchG sind Tiergehege nach Landesrecht genehmigungspflichtig.
Zuverlaessigkeit und ausreichende Kenntnisse Gemaess § 6 Abs. 1 BArtSchV kann die Behoerde einen Nachweis ueber die erforderliche Zuverlaessigkeit und ausreichende Kenntnis ueber die Haltung und Pflege der Tiere vom Halter verlangen (Sachkundenachweis). In der Regel wird dies wohl unterstellt, wenn Tiere von besonders geschuetzten Arten bereits ueber einen laengeren Zeitraum gehalten wurden.
Bestandsmeldungen Gemaess § 6 Abs. 2 BArtSchV muessen den zustaendigen Behoerden der Tierbestand und die Veraenderungen von besonders geschuetzten Arten regelmaessig gemeldet werden. Die vorgeschriebene sofortige Anzeige entfaellt, wenn die Behoerde mit einer bspw. 1/2-jaehrlichen Meldung einverstanden ist.
Kennzeichnungspflicht Gemaess § 7 BArtSchV sind dort aufgefuehrte Arten unverzueglich zu kennzeichnen. Nach neuester Regelung hat dies bis zum 01.01.2001 zu erfolgen. In der Regel lassen sich Uebergangsfristen mit den zustaendigen Behoerden vereinbaren. Fuer Primaten (ueber 200 g) sind Transponder (Mikrochips) vorgesehen. Zur Ausgabe dieser Transponder sind zur Zeit lediglich 2 Verbaende berechtigt (BNA und ZZG). Das Kennzeichnen mit einem Mikrochip, wie er ueblicherweise von einem Tierarzt verwendet wird, ist ggf. mit den Behoerden vorher abzustimmen. Der Pflicht zur Kennzeichnung unterliegen u.a. die in der Seite Schutzstatus der Primaten genannten streng geschuetzten Arten (also Lisztaeffchen, Goeldi-Springtamarin etc.)
Vermarkungsverbot Gemaess Artikel 8 der EG-Verordnung 338/97 ist der Kauf, Verkauf etc. von Arten des Anhang A (streng geschuetzte Arten) verboten. Hierzu bedarf es einer Ausnahmegenehmigung durch die zustaendigen Behoerden. Mit Zitat antworten
Die Haltung von Kapuziner- und Totenkopfäffchen ist nicht untersagt. Es kommt allerdings meistens vor, dass sie nicht artgerecht gehalten werden. Sowas gibt es aber auch bei Katzen (angeleint ect...) Leider kontrolliert das aber keiner und es ist kein Verbrechen ;|
Wo will sie den denn herbekommen? Das halte ich für Aufschneiderei, denn für die artgerechte Haltung von Affen aller Art ist eine ganz spezielle Genehmigung erforderlich, die sie mit Sicherheit nicht bekommen wird. Die Auflagen und Voraussetzungen dafür sind sehr streng.
Kein seriöser Mensch wird ihr einen Affen überlassen.
Danke für die gute Antwort!
Bei uns im Zooladen gibt es die leider. Ich meine, da steht was am Käfig, dass man sie nur mit Genehmigung kaufen darf.