Inwieweit darf man Songs in einem Buch erwähnen + behandeln?

4 Antworten

Entscheidend ist für dich zunächst Artikel 5 Grundgesetz.

Dort wird die Meinungsfreiheit garantiert, aber auch verwiesen auf weitere, diese Freiheit einschränkende Gesetze.

Dazu gehört etwa StGB Beleidigung und Üble Nachrede und Verleumdung. Siehe dazu auch Wikipedia - Persönlichkeitsrecht.

Aus den Kunstwerke, also auch aus den Liedtexten - darfst du in engen Grenzen § 51 Zitate verbreiten, in sehr engen Grenzen. Einfach mal "Zitate zulässig" googeln.

Gruß aus Berlin, Gerd

Du darfst die Noten und Texte von Songs nicht ohne Weiteres verwenden. Drüber reden darfst du so viel du willst.

Man darf grundsätzlich zitieren, außer es ist vertraulich. Veröffentlichte Musik und Literatur sind nicht vertraulich.

Ohne Genehmigung darfst du natürlich keinen vollständigen Text wiedergeben.