Was bedeutet der Begriff "mit Umgriff" (Gebäudefläche)?

Der Klecks in der Mitte - (Recht, Wald, Grundstück) Onkel Toms Hütte ;) - (Recht, Wald, Grundstück)

7 Antworten

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Die Bedeutung        "Gebäude mit Umgriff" ist die Fläche mit Dachüberstand
Abstand zu  Nebengebäuden das die Hütte von allen Seiten bearbeitet werden kann .auch das Vordach. Die Vorschriften für Um oder Neubau sind in jedem Bundesland anders.

Daher wenn offiziell dann Rückfrage wegen  Veränderungen an der Hütte.
beim Vorbesitzer und dann ggf beim Bauamt.

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

Zum Umgriff gehört z. B. der Dachüberstand. oder ein Vordach

Außerdem einzuhaltenden Abstände zu Nebeneinrichtungen wie Schuppen

OralXXL 
Beitragsersteller
 04.02.2017, 09:33

Knapp und zackig. Danke. Nachbargebäude gibt es nicht, es ist ja selber ein Schuppen. Mit den 30cm Überstand vom Dach komme ich gerade mal auf plusminus 25qm, da sollte also noch eine Ausbeulung für eine Toilette mit drin sein, dickere Wände + ein kleines Vordach :)
Ganz nebenbei - ein Nachbar hat zu gleichem Recht eine richtige Wohnhütte mit mindestens 40qm einen aufstell-Swimmingpool von der selben Größe und Trampolin hingebaut, fast alle Bäume weg, sieht nicht mehr nach Wald aus. Da ist wohl irgendwas ... gut gelaufen.

Bevor du hier beginnst, sprich mit dem Eigentümer und lies dir deinen Pachtvertrag genau durch. Besser umgekehrt:-) erst lesen dann reden! Es wäre durchaus denkbar, dass du die Hütte gepachtet wie gesehen hast, somit schenkst du von dir eingebrachte Investitionen evtl. dem Forst. Manche Fragen stellt man besser nicht, da man damit schlafende Hunde weckt, andererseits ohne Frage die fristlose Kündigung des PV riskiert. 

OralXXL 
Beitragsersteller
 04.02.2017, 19:01

Danke, hab' ich alles schon durch. Ich habe den Pachtvertrag hier zitiert, ohne lesen geht das nicht.

wenn die Parzelle mitsamt Hütte nur gepachtet ist mußte sowieso den Besitzer fragen was du machen darfst und was nicht. Wenn diese Hütte bisher nur als Lager z.B. für Geräte bezeichnet war könnte es bei deiner Maßnahme als Gebäudeänderung z.B. Wohnhaus angesehen werden. Da es dort im Wald keine Infrastruktur z.B. für Abwässer ect gibt bedürfen Zweckänderungen speziellen Genehmigungen auch im Bezug auf Feuergefahr usw.
Setz dich zuerst mit Inhaber zusammen und kläre das Alles


OralXXL 
Beitragsersteller
 04.02.2017, 09:20

Drum frage ich hier. Den Bayerischen Staatsforsten ist alles wurscht, Augen werden nach belieben zugedrückt oder auf etwas geworfen (wenn Geld zu holen ist). Nach geltendem Recht ist die Hütte als Geräteschuppen sowieso zu groß - hat aber Bestandsschutz/Duldung, da sie die original Pflanzhütte des rechtlichen Vorläufers (Forstamt Bayern) ist.

newcomer  04.02.2017, 09:27
@OralXXL

ich denke dass dies dem Bayerischen Staatsforsten egal ist was daraus gemacht wird wie du selbst schreibst. Was meinste mit rechtlichen Vorläufer ? Falls die Hütte Besitzer gewechselt hat ist dieser natürlich anzufragen.
Du solltest Bauamt bzw entsprechende Behörden wie Naturschutz ect ebenso anfragen und das genehmigen lassen. Das Problem von denen ist solange du nichts veränderst ist alles ok. Falls aber daraus andere Nutzung ect wird stehen sie auf der Matte und wollen den Rückbau wie es vorher war. Wenn du z.B. zur entsprechenden Verwaltungsbehörde gehst können die dir Info geben wer da alles zustimmen muß

OralXXL 
Beitragsersteller
 04.02.2017, 09:46
@newcomer

Hmmmnja - Ansprechpartner sind hier die BAYSF. Ich will lieber keine schnarchenden Hunde oder Amtsschimmel wecken. Wochenendnutzung ist OK, Wasserversorgung, wenn jemand seine Leitung anzapfen lässt, auch. Also versuche ich, optisch keine Änderung sehen zu lassen. Der Umbau ist zwingend: Die alte Hütte fällt bald in sich zusammen.
Die Konstruktion wird eine ganz andere - siehe Wikihouse punkt org. Daher auch die dickeren Wände.
Rechtlicher Vorläufer ist das gute alte Forstamt – ist in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt worden, die kommerziell wirtschaftet.
Live long and prosper _\\//

Hallo,

Vorsicht: Hat die Hütte eine Baugenehmigung? Wenn nicht, kann der Bestandsschutz nach Abriss weg sein. Besser Renovieren.

OralXXL 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 10:27

Nach heutigen Vorschriften ist es ein Geräteschuppen bis 15qm. Der Bestandsschutz ist nirgenwo festgeschrieben, sie werden aber nicht die Hütte vom Pflanzgarten, die seit über hundert Jahren in verschiedenen Formen dort stand (da ist ein Fundament mit ganz anderer Form drunter) aus formalrechtlichen Gründen abreißen. Nachbarn habe auch größere, die recht gemütlich eingerichtet sind. Wir toleriert. Ich bin aber ermahnt worden und der letzte Stand der Hütte ist fotografisch dokumentiert, vor dem Zerfall der gerade heftig im Gange ist ("der Wurm drin").

newcomer  05.02.2017, 10:34
@OralXXL

nun dann zeig ihnen diese Zerfallserscheinungen mit den Hinweis dass die Hütte in naher Zukunft zusammen brechen wird wenn nichts geschieht. Dann muß die Hütte die du gepachtet hast versperrt werden um keine Person zu gefährden. Somit wirst du die Pacht für die Hütte und entsprechende Fläche reduzieren weil nicht nutzbar.
Wenn die merken dass weniger Einnahmen entstehen werden sie vielleicht ein Entgegenkommen zeigen in der Form dass du "Sanierungsmaßnahmen" nach deinen Wünschen durchführen kannst

OralXXL 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 19:48
@newcomer

Coole Idee ;) überlege ich mir mal.

OralXXL 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 10:13

Das ist genau der Punkt. Es soll nicht auffallen. Da im neuen (noch nicht unterschriebenen) Vertrag ein größeres Maß drin steht, will ich das ausnutzen, um ein paar Anpassungen zu machen - soll kein Palast werden. Ein Nachbar hat genau das gemacht, vor 1 1/2 Jahren eine kleine Wochenendhütte neu hingestellt, die meines Erachtens jegliches Recht übergeht. Der hat aber Kohle...
Mir geht es um Argumente für den Fall der Fälle.
Ich denke, jetzt habe ich genügend, besonders mit dem Beamten-Schwachsinn von premme.
Ich setze auf die Wurschtigkeit der Verwalter und halbwegs gesunden Menschenverstand. Es soll nicht auffällig sein, nur besser. Ich und ein anderer Nachbar (seit über 40 Jahren Pächter) haben schon bescheuerte Geschichten hinter uns, vor allem seit der Umwidmung in "BaySf" z.B. wegen Sturm Niklas und Abwiegelung jeglicher Verantwortung von deren Seite. Wir saßen als "Mieter" auf (oder unter) einem riesen Schaden. Irgendwann ging's dann doch. Ganz plötzlich. Ohne Worte.
"Renovierung" ist Interpretationssache, die Balken kann man vergessen - ich mache eine völlig andere Konstruktion - siehe Wikihouse punkt org. Außen wird's die alte Hütte sein.