"Motocross" im Wald fahren; Illegal?
Ich lebe in der Schweiz und setze mich im moment recht mit dem motorradfahren auseinander
Da ich sechzehn bin und jetzt ein motorrad fahren darf...
Jetzt stellt sich mir die frage
Darf ich mit dem Bike durch nen wald aufem wanderweg fahren oder is das illegal...
Und wenn man selbst waldstücke besitzt darf ich dann dort fahren?
Lg
6 Antworten
Im eigenen Wald kannst du machen, was du willst, sofern es lärmmässig die Nachbarn nicht stört.
Ansonsten guggsch mal hier:
Zitat:
Gemäss Art. 43 Abs. 1 SVG dürfen Wege, die
sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrä-
dern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt
sind – wie Fuss- und Wanderwege –, mit solchen Fahrzeugen
nicht befahren werden. Diese Bestimmung hat nur
für Fahrräder eine Bedeutung (für Motorfahrzeuge gilt das
Fahrverbot nach Waldgesetz). Dabei handelt es sich um
ein allgemeines Fahrverbot. Es gilt für die ganze Schweiz
und muss nicht signalisiert werden3. Voraussetzung für eine Verzeigung ist, dass objektiv kein Zweifel besteht, dass ein Weg nicht befahren werden darf.
Nicht ganz korrekt. Auch im eigenen Wald gilt das Waldgesetz (WaG; SR 921.0). Gemäss dem Art. 15 ist das Befahren des Waldes mit Motorfahrzeugen nicht zulässig, es sei denn es handelt sich um Fahrten zu forstwirtschaftlichen Zwecken. Der zuständige Kanton kann zudem Ausnahmen bewilligen.
In Deutschland kannst du dafür schnell mal bis zu 20.000€ Strafe zahlen, da dort überall Naturschutzgebiete sind.
Ich denke mal das es in Österreich ähnlich ist.
Wenn du der Pächter von einem Waldgrundstück bist, heißt das nicht, dass du dort alles machen kannst.
Es bleibt immer noch ein Naturschutzgebiet und ein öffentliches Gelände, wo andere Menschen noch durch gehen dürfen.
Wenn du den Motocross-Sport wirklich betreiben willst, dann suche nach den nächsten Verein mit einer Strecke in deiner Nähe.
Obwohl eine Enduro auf der Straße zugelassen ist, kann man trotzdem nicht über jede Wiese und durch den Wald fahren wie man will.
Egal ob Pächter, Besitzer oder Eigentümer. Das Waldgesetz gilt für alle.
Nein, gemäss Art. 15 des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0) ist das Fahren von Motorfahrzeugen im Wald nicht zulässig, mit Ausnahme von Fahrten zu forstwirtschaftlichen Zwecken. Dies gilt unabhängig davon, ob der Wald der Gemeinde oder einer Privatperson gehört. Ausnahmen (z.B. für eine Motocrossstrecke) kann der zuständige Kanton bewilligen.
Das heisst wenn das mein eigenes grundstück ist darf ich nicht darauf fahren?
Genau das heisst es. Nur weil das Grundstück dir gehört darfst du noch lange nicht alles darauf machen.
Da solltest Du Dich mal mit dem schweizer Waldgesetz beschäftigen. Da das schweizer Recht ähnlich wie das deutsche ist, ist anzunehmen, dass das Befahren von Waldwegen ohne Notwendigkeit nicht erlaubt ist.
in deutschland darfst du meist nicht den wald mit kraftfahrzeugen befahren
außer du hast ein interesse, weil du zb eine parzelle hast, wo du holz schlägst
in deinem eigenen wald, kannst du fahren, bis der arzt kommt
Irrtum, das Waldgesetz gilt auch für den eigenen Wald, so dass man auch nicht in seinem eigenen Wald zum Spass herumfahren kann.
Nene nicht pächter...
Besitzer