Hallo,
ich vorrübergehend bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Diese ruft mich jeden Tag an ob und wann ich arbeiten muss!
Laut Vertrag muss telefonisch erreichbar sein.
Hier die Klausel:
Bei einem Nichteinsatz hat der Mitarbeiter dieses sofort anzugeben, da sonst diese Zeit mit unbezahltem Urlaub bewertet wird. Eine telefonische Erreichbarkeit muss gewährleistet werden.
Was ist denn wenn ich kein Handy oder so habe... Was bedeutet der satz: "Eine telefonische Erreichbarkeit muss gewährleistet werden." Bedeutet es: "Ich muss ran gehen bzw. immer beim Telefon bleiben." Oder: "Muss ich ein Telefon besitzen auf dem die mich erreichen können." Eine Spätschicht geht von 14:00 bis 22:00. Um 13:00 muss ich bereits los um dort noch rechtzeitig anzukommen! Ist das es ligitim mich erst um 12:30 anzurufen? Was ist wenn ich in einem Funkloch bin? Was ist wenn ich kein Handy habe und bin während des anrufs einkaufen oder so!!!
Davon abgesehen bin ich immer auf Bereitschaft und muss auf den Anruf warten. Die letzten 3 Wochen hatte ich nur Spätschicht und musste jedesmal auf den Anruf warten... der evtl. nicht kommt! Dann konnte ich Einkaufen! Wie soll man da denn noch leben?
Viele Fragen... ich weiß... Das Problem ist jedoch das gleiche... Ich lebe auf dem Land und leider ist dort das Handynetz nicht gut ausgebaut... Somit stellt sich mir auch die Frage ob ich dem Arbeitgeber überhaupt meine Handynummer mitteilen muss!
Davon abgesehen leisten die sich noch mehr dinge die definitiv gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Bzw. gegen den vertrag. Daher frage ich mich ob dies evtl. auch dazu gehört.