Gesetz verabschieden?

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Es verabschieden heißt, das Parlament stimmt zu und zum vorgesehenen Termin wird es gültig. Es wird "verabschiedet", weil die Diskussionen und die Bearbeitung darüber aufhören.

Das liest sich so verwirrend. Also lass mich mal von vorne anfangen:

Ein Zustand in unserem Land muss verändert werden. Wir sind uns alle einig, dass es nicht mehr hinnehmbar ist in welchem Zustand so manche Schule und so mancher Kindergarten ist.

So. Jetzt sind ja erst mal die Länder zuständig. Und die haben mit dem Bund ausgemacht, dass der sich in keinster Weise in diese Angelegenheit einzumischen hat. Der Bund darf nicht mal so viel Geld dazu geben wie er möchte. Ein Hirnriss. Darüber herrscht schon mal einigermaßen Einigkeit.

Es wird also weiter diskutiert. Viele Sprechblasen erscheinen in den Zeitungen. Hier und da geht es auch um Fakten. Irgendwann - ich träume jetzt mal weiter - gibt es einen Text auf den sich alle einigen können.

So. Jetzt geht das in den Bundestag. Da war es sicher schon öfter. Aber jetzt kommt die erste Lesung. So nennt sich das. Die erste offizielle Aussprache dazu bevor ein Gesetz verabschiedet werden kann. Es muss dann noch eine zweite und eine dritte Lesung folgen. Das hat guten Grund. Es soll verhindert werden, dass hier eine bestimmte Meinung über den Tisch gezogen werden kann. Das gab es im letzten Jahrhundert bei uns in der Politik öfter.

Die drei Lesungen sind beendet. Es herrschte Einigkeit wenn auch - selbstverständlich - die eine oder andere kritische Stimme zu hören war. Selbstverständlich, weil es wohl kein Gesetz gibt auf das sich wirklich alle einigen können werden.

Nun wird verkündet, zu Datum XY ist das Gesetz verabschiedet.

Damit hat es aber noch keine Gültigkeit. Gültig ist es erst, wenn es im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Auch darüber wird bestimmt.

Im vorliegenden Fall geht es den Bundesrat einen ganz großen Haufen an. Der Bundestag wird also darauf achten, dass der Bundesrat mit dem Text zustimmt. Und sicher war das Gesetz nach den drei Lesungen in dem Fall vor dem Bundesrat, kommt dann noch mal in den Bundestag, wird dann verabschiedet und es wird festgelegt, wann es verkündet wird.

Ja. Kompliziert. Mit voller Absicht. Um vor Missbrauch zu schützen so gut es geht.

Ganz kurz:

Beraten, diskutieren, formulieren, drei Lesungen, bei Bedarf an den Bundesrat, beschließen, verkünden

wenn der bundestag ein gesetzesvorschlag verabschiedet kommt es erstmal vor den bundesrat. dort wird es auf die rechtmäßigkeit geprüft und dann ist es erst ein gültiges gesetzt.

man kann auch beschlüsse verabschieden. das heisst das etwas beschlossen wurde. mehr nicht

Aliha  03.04.2012, 20:00

Damit liegst du leider etwas daneben. Der Bundesrat hat keine Gesetze "auf Rechtmäßigkeit zu prüfen" sondern er muss bestimmten Gesetzen, welche Auswirkungen auf die Länder haben, zustimmen.

WasNur  03.04.2012, 20:09
@Aliha

sie können sehr wohl die zustimmung verweigern wenn sie der meinung sind das es z.b. verfassungswiedrigt ist. auch habe ich die funktion so vertsanden (ich kann auch falsch liegen) das länder so die möglichkeit gegeben wird an entscheidungen auf bundesebene mitzuwirken. alledings schätze ich das der user jünger ist und ihn das mehr verwirrt als weiterbringt wenn wir die funktion genau auseinander nehmen ^^

judineu 
Beitragsersteller
 03.04.2012, 20:13
@WasNur

stimmt ;) Aber zumindest weiß ich, das verabschieden bedeutet, dass das Gesetz bald in Kraft tritt!

WasNur  03.04.2012, 20:20
@judineu

es wäre sehr schön wenn es privates interesse ist

judineu 
Beitragsersteller
 04.04.2012, 17:45
@WasNur

häää? Das ist privates Interesse! Ich hab mich immer gewundert, wenn die in Radio usw. etwas davon erzählt haben, das ein Gesetz verabschiedet wurde und dann ist es doch gekommen bzw. wurde weiterdiskutiert! Ich meinte mit "stimmt" nur, dass das für mich alles etwas kompliziert wikt...:)

Aliha  05.04.2012, 17:24
@WasNur

Liebe(r) WasNur

Wir müssen hier gar nichts weiter auseinandernehmen sondern einfach nur die Fakten zur Kenntnis nehmen. Der Bundesrat hat lediglich die sogenannten zustimmungspflichtigen Gesetze zu behandeln. Sie werden dort auch nicht auf Rechtmäßigkeit geprüft, es findet nur eine politische Bewertung statt. Sie können im Bundesrat auch abgelehnt werden auch wenn sie 1000%ig rechtmäßig sind. Nicht zustimmungspflichtige Gesetze, das sind die, bei denen Länderinteressen nicht berührt werden, werden im Bundestag verabschiedet, vom BP unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, danach treten sie zum vorgesehenen Termin in Kraft. Mit diesen Gesetzen hat der Bundesrat überhaupt nichts zu tun, wenn solche Gesetze verfassungswidrig sind, ist das Bundesverfassungsgericht zuständig und nicht der Bundesrat.

Hallo, ja, der Ausdruck ist sehr mißverständlich! Dass ein Gesetz verabschiedet wird, heißt, dass der Gesetzgeber, aalso bei uns der Deutsche Bundestag eine Gesetz derart beschlossen hat, als dass es ab einem bestimmten Termin in Kraft treten soll. Bei vielen Gesetzen muß noch der Bundesrat zustimmen und um es in Kraft zu setzen, muß es dann auch noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden; letzteres beides sind aber nur Formalien. Viele Grüße