Warum wird man in Deutschland nicht gewarnt, wenn ein verurteilter Sexualstraftäter der Nachbar wird?

12 Antworten

Hallo,

genau das wird gemacht... zumindest bei uns in Bayern, ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ausschaut. Sobald eine Person, welche wegen sex. Missbrauch von Kindern verurteilt wurde in die Nachbarschaft zieht, werden die Familien mit Kindern von unseren sogenannten HEADS-Beamte (keine Ahnung was die Abkürzung bedeutet^^) informiert...

Garymau  29.05.2018, 19:43

Gott mit dir du Land der Bayern,wieso gibts sowas nicht überall?

Dommie1306  29.05.2018, 19:49
@Garymau

Kann schon sein, dass es das überall gibt, aber ich leiste halt Dienst in Bayern und weiß es daher nur von hier...

PatrickLassan  29.05.2018, 19:40

HEADS = "Haft Entlassenen Auskunfts Datei Sexualstraftäter"

https://www.golem.de/0705/52410.html

Dommie1306  29.05.2018, 19:41
@PatrickLassan

Besten Dank :) - Da hat sich mein Verein doch tatsächlich mal Gedanken zu etwas gemacht :)

Dommie1306  29.05.2018, 19:41
@PatrickLassan

Weißt du zufällig noch, ob das in allen Bundesländern so gehandhabt wird?

Am besten Schützt Du deine Kinder wenn Du sie sensibiliesierst Vorsicht im Umgang mit fremden Erwachsenen walten zu lassen bzw sich nicht an sprechen zu lassen.Keiner hat das Recht jemanden öffentlich an den Pranger zu stellen der seinen Strafe verbüsst hat.

Viel schlimmer als ein Straftäter, der seine Strafe verbüßt hat und vielleicht wieder rückfällig werden könnte......

....... sind Menschen mit solcher Einstellung wie der Fragesteller.

Ich frage dich mal ganz direkt: Hast du dich immer korrekt verhalten, nie geklaut, den Staat besch......., hast du nie Gewalt angewendet, nie besoffen Auto gefahren, und und und.

Wenn deine Nachbarn über dich so alles Mögliche wissen würden - wie würdest du reagieren?

Ein Straftäter wird nicht zwangsläufig rückfällig - es sei denn, das Umfeld treibt ihn dazu. Und so eine Einstellung ist der beste Weg dahin.

Natürlich soll man Kinder schützen - wie jede andere Person auch. Aber da gibt es durchaus andere Wege und Möglichkeiten. Und JEDER Straftäter hat auch das Recht, nach Verbüßung seiner Strafe ein neues Leben beginnen zu können.

  1. sind wir zu unserem durchaus großen Glück nicht die USA. Die USA sind der Staat, der prozentual zur Bevölkerung die meisten Strafgefangenen hat. Alleine über diese Tatsache darf nachgedacht werden
  2. bedeutet die Verurteilung wegen Pädophilie noch lange nicht, dass es zu einer Wiederholung kommen muss. Einerseits gibt es verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, andererseits einen sehr erfolgreichen ehrenamtlichen Präventivverein, hinter welchem sich von unseren Geldern toll Betitelte bezahlen lassen.
  3. darf ja dann im Umkehrschluss gefragt werden, ob es nicht nötig ist, die Gesellschaft vor solchen Menschen mit offensichtlich eingeschränktem Bildungshorizont und rechtsfernen bis verfassungsfeindlichen Vorstellungen zu schützen ist.

So ist das Leben:

Es ist nie eine Einbahnstraße. Ob es Dir passt oder nicht:

Pädophilie ist eine Erkrankung. Die sucht sich kein Mensch aus.

Dass hoch bezahlte Fachmenschen sich größtenteils bis heute weigern, die Betroffenen bezüglich Behandlung auch nur wahr zu nehmen, dass dürfte Dich interessieren. Denn Du bezahlst diese Nichtsnutze, die kein Interesse daran haben, an tatsächlichem Kinderschutz wissenschaftlich zu arbeiten.

Der beste Schutz der Kinder vor Pädophilen ist, wenn sie von ihren Eltern darin bestärkt werden, Nein sagen zu dürfen, ihre Grenzen aufzuzeigen, im Bedarfsfall auch mal laut zu schreien. Wenn dann noch eine Gesellschaft aufmerksam reagiert lässt sich so mancher Vorfall im Ansatz verhindern.

Noch mal:

Eine Krankheit sucht sich kein Mensch aus. Wissensmangel wächst auf Faulheit. Von mir aus Desinteresse. Von mir aus Verantwortungslosigkeit.

Erstens: Längst nicht jeder Sexualstraftäter ist pädophil.

Zweitens: Gefährliche Straftäter, bei denen es Grund zur Annahme gibt, dass sie rückfällig werden könnten, werden auch nach abgesessener Haftstrafe verwahrt. Es kommen nur Leute frei, die voraussichtlich keine Gefahr für Leib und Leben darstellen.

Drittens: Auch ein Verurteilter hat das Recht auf Persönlichkeitsschutz und auf die Chance zur Wiedereingliederung. Es ist so schon schwer genug, nach einem mehrjährigen Gefängnisaufenthalt wieder Fuss im Alltag zu fassen.