Warum wird Betrug und Diebstahl härter bestraft als fahrlässige Tötung?
Hi,
was ist eure Meinung dazu? Wenn es um Menschenleben geht, sollte man doch die 5-Fache Strafe als jetzt verhängen?
8 Antworten
Im Kapitalismus wird das Eigentum vergötzt, daher werden entsprechende Delikte oftmals härter bestraft als Gewaltverbrechen, wenn es nicht gerade Mord ist. Ein Banküberfall wird meist härter bestraft als z.B. Totschlag.
Kauf dir ein Duden und such nach Fahrlässigkeit.
Das hast wohl eher du nötig.
Totschlag und fahrlässige Tötung sind nicht synoym. Um Letzteres geht es bei mir insbesondere.
Zueignungs- und Bereicherungsdelikte müssen hart bestraft werden, weil sich Straftaten ja nicht lohnen dürfen.
Von allen Gewaltdelikten wird Gewalt gegen fremdes Eigentum am geringsten bestraft.
Vgl. § 303 Sachbeschädigung
Danke!
Stell dir vor, du nimmst einem die Vorfahrt, weil du ihn übersehen hast. Es kommt zu einem Unfall und der andere stirbt. Dann hast du diesen Menschen fahrlässig getötet. Das würde dir sicherlich sehr Leid tun, aber wäre irgendwem geholfen, wenn man dich jetzt noch zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilen würde?
Etwas anderes wäre Körperverletzung mit Todesfolge, z.B. nach einer Schlägerei. Da sollte man den Einzelfall genau prüfen. Meiner Ansicht nach sollte diese Straftat wirklich härter bestraft werden, als es zur Zeit der Fall ist.
Gesetze sind für die Gerechtigkeit da. Ein Menschenleben ist das wichtigste oder nicht? Wie sagt denn so schön "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Das Prinzip sollte auch bei Fahrlässigkeit funktionieren oder nicht?
Es wird ja auch sanktioniert. Was du willst, geht eher in Richtung Rache und so etwas kennt unser Rechtssystem glücklicherweise nicht.
Ich sehe das ähnlich wie du. Bei einem Unfall wurde grob fahrlässig Handy am Ohr auf einer Schnellstraße) ein Mensch getötet und ich schwer verletzt. Der junge Verursacher versuchte noch die Schuld auf uns Opfer zu schieben. Sein Benehmen vor Gerich war ätzend, als Zeugen saßen da 6 mit verletze Personen, insgesamt waren 8 Autos und 1 Bus (zum Glück leer) am Unfall beteidigt. ER trug alleine die Schuld.
Seine Strafe ist meines Erachtens recht mild ausgefallen, was die Angehörigen des Toten aber auch mich als Opfer mit Spätfolgen nicht wirklich zur Ruhe kommen lässt.
Sicher zahlt seine Unfallversicherung nun ein Leben lang für mich und die anderen Opfer wurden entschädigt, trotzdem hat der junge Mann def. NICHTS begriffen.
Ich habe für diese Rechtssprechung bis heute sehr wenig Verständnis.
Gob fahrlässige schwere Körperverletzung / Tötung, Gefährdung des öffentlichen Verkehrs.
Bewährung, Geldstrafe, Führerscheientzug. Der junge Mann war kapp 21 und der Richter entschied sich für Jugendstrafrecht..... um ihm eine Chance zu gebe.
Die Familie des toten 2 fachen Vaters versteht das noch weniger als ich.
Sry das ich vom Thema abkam, hier kommen irgendwie Emotionen hoch. ^^
Mit 21 fällt man in jedem Fall unter das Erwachsenenstrafrecht. Geldstrafen gibt es im Jugenstrafrecht nicht. Irgendetwas hast du hier durcheinander bekommen.
Inwieweit genau würde es die Situation eines der Beteiligten verbessern, wenn der Verursacher anders sanktioniert worden wäre?
Beim Fahren mit dem Handy zu telefonieren ist grobe Fahrlässigkeit, wie du selber schreibst, und das ist schon etwas anderes als einfache Fahrlässigkeit von der ich oben schrieb, bei der ja auch tödliche Unfälle geschehen können. Für dich persönlich tut es mir Leid. Aber ich glaube, dass das Gericht alles in allem doch zu einem angemessenen Urteil gekommen sind. Der Straßenverkehr ist nämlich generell gefährlich, und selbst Menschen die stets die größt mögliche Vorsicht walten lassen, verursachen mitunter Unfälle.
Nein, ich habe das schriftlich. Und wir haben damals dagegen gekämpft.
Es sei das Ermessen des Richters, das war Nov. 2007.
Ich empfände es als gerecht wenn er ein Leben lang, zB durch eine Rente an die Familie des Verstorbenen, daran erinnert würde.
Gefängnis macht keinen Sinn, er soll dafür sorgen das es den Hinterbliebenen an nichts fehlt. So wie der Vater es tat / getan hätte.
Da ist nichts mit Ermessen des Richters. Wer das 21. Lebensjahr vollendet hat, kann nur nach Erwachsenstrafrecht verurteilt werden.
Damit würdest du ihm jeden Anreiz nehmen, Geld zu verdienen. Das funktioniert irgendwie nicht. Für Schadensersatz ist ja auch die Versicherung da.
Unfälle geschehen - und manchmal trifft es einen selbst. Deine Forderung ist realitätsfern. Das sieht man z.B. ganz schnell ein, wenn der Unfallverursacher mehrere Menschen getötet hätte. So viel Geld kann er ja gar nicht verdienen. Für den finanziellen Verlust aus dem Unfall ist die Versicherung zuständig, eventuell noch die Allgemeinheit.
Diese Einstellung dann ließe ich im Gefängnis absitzen, das gibt es auch Job's. :o)
Die Witwe kann es sich auch aussuchen, sie arbeitet hart um die Kids zu versorgen.
@Muecke
Im Moment bist du emotional so betroffen, dass man dich kaum noch verstehen kann. Lies dir bitte noch einmal deinen letzten Beitrag durch und verbessere ihn dann selbst.
Jetzt weichst du aber völlig von einem ernstzunehmenden Rechtssystem ab. Zwangsarbeit haben wir glücklicherweise vor langer Zeit abgeschafft.
Ansonsten zahlt doch wohl die Haftpflichtversicherung.
Ansonsten zahlt doch wohl die Haftpflichtversicherung.
Sollte sie eigentlich, aber leider allzu oft tut sie es eben nicht.
Die Strafgesetze sind für die Kriminalitätsbekämpfung da.
Bei der Strafzumessung wird auch die innere Einstellung des Täters zur Tat mit berücksichtigt. Betrug und Diebstahl sind Vorsatzdelikte, der Täter wollte den Erfolg der Tat, er wollte betrügen und stehlen.
Die fahrlässige KV hat zwar schwerwiegendere Folgen, aber das Handeln des Täters zielt nicht auf den Erfolg der Tat, er wollte keinesfalls töten.
Die Tater hatten in diesen Delikten also ganz andere Ziele. Gerade bei den Fahrlässigkeitsdelikten leidet der Täter oft mehr unter der Tat als andere daran beteiligte.
Kurz gesagt: die Schuld gibt den Ausschlag.
Desweiteren hat unser Strafrecht zwei Strafzwecke:
Den der Repression (der Rache, der Vergeltung) und den der Prävention (der Verhinderung zukünftiger Taten wobei hier noch unterschieden wird zwischen Generalprävention und Spezialprävention).
Unser Strafrecht ist eher präventiv ausgelegt und wird auch von dem Gedanken getragen, was die Strafe der Allgemeinheit nützt. Ein Rachestrafrecht (wie z.B. in den USA) ist m.E. kaum geeignet, Menschen zu sozialkonformen Handeln anzuhalten.
Bestrafung verfolgt bestimmte Ziele: Abschreckung, Resozialisierung und Wiederherstellen der Gerechtigkeit.
Du fragst gerade nur nach letzterem, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung, Trost für die Hinterbliebenen. Und da hast du Recht. Aus Sicht der Opfer, ist es getötet werden schlimmer, als beraubt zu werden. Und die Verwandten finden es auch besser, wenn der Onkel nur beraubt wird.
Aber das ist eben nur ein Teil der Bestrafung. Es geht aber auch um das Motiv des Täters. Wenn jemand einen Diebstahl begeht, hat er das geplant, WOLLTE das machen und wird es mit großer Wahrscheinlichkeit wieder machen. Dann ist es wichtig, ihm mit ner Bestrafung zu zeigen: Hey, was du gemacht hast war böse, mach das in Zukunft doch bitte anders. Das wäre erfolgreiche Resozialisierung (ob das in unserem momentanen System gut funktioniert, ist eine andere Frage). Das bringt bei fahrlässiger Tötung nicht so viel, der Täter hat bestimmt nicht vor, bald wieder jemanden fahrlässig zu Töten, im Gegenteil - der wird in Zukunft noch viel vorsichtiger sein.
Und zur Abschreckung: Wenn die Kumpels von dem Dieb hören, dass er geschnappt wurde, werden sie vllt auch nicht mehr so viel Bock haben zu stehlen. Bei fahrlässiger Tötung kannst du niemanden abschrecken, wie gesagt, es weiß ja im Vorhinein keiner, dass er das tun wird.
Außerdem: Was glaubst du, wie es einem Menschen geht, der aus Versehen jemanden tötet? Mir würde es ziemlich beschissen gehen. Ich sag nicht, dass das Strafe genug ist. Aber es ist eine zusätzliche, ziemlich harte Strafe, die ein Dieb oft überhaupt nicht durchmacht.
Der Diebstal muss hart bestraft werden, weil sich Straftaten nicht lohnen dürfen.
Dagegen die Sachbeschädigung wird sehr gering bestraft.
Du benutzt zwar nicht die Fachtermini, beschreibst aber die Strafzwecke ganz gut.
Was glaubst du, wie es einem Menschen geht, der aus Versehen jemanden tötet?
Für extreme Fälle hat der Gesetzgeber mit dem § 60 StGB vorgesorgt.
Was sind denn die Fachtermini?
Fahrlässige Tötung wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Fahrlässige Körperverletzung mit bis zu 3 Jahren.
Es gibt aber NICHT den Straftatbestand der fahrlässigen Sachbeschädigung.
Fahrlässige Tötung ist kein Gewaltverbrechen. Google mal "Fahrlässigkeit".