Warum steht im neuen Fahrzeugbrief das ich nicht der Eigentümer bin?
Im neuen Fahrzeugbrief unter C.4c steht das ich nicht der Eigentümer bin.
Wortwörtlich: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen. Schaut bitte selbst in eurem Fahrzeugbrief nach. Natürlich habe ich einen Kaufvertrag über mein Fahrzeug und eine gültige Kfz-Versicherung.
7 Antworten
Du hast eien Kaufvertrag auf deinen Namen und damit bist du auch der Eigentümer.
Im Brief steht schon immer nur der Fahrzeughalter.
Was verstehst du an den richtigen Antworten nicht ?
Danke für den Stern.
Das bedeutet nur, dass derjenige, der den Fahrzeugbrief hat, nicht automatisch Eigentümer des Fahrzeugs ist. Das bedeutet aber auch nicht, dass er es nicht ist. Wenn Du den Wagen also. z.B. auf Deine Freundin anmeldest, wird sie dadurch nicht Eigentümerin...
Das ist nur der Hinweis, dass derjenige, der das Teil in der Hand hält, nicht automatisch auch Eigentümer des Fahrzeugs sein muss, und die Bescheinigung dafür kein Beleg ("Ausweis") ist, mehr nicht. Er kann es sein, muss aber nicht unbedingt. Insofern ist der Satz tatsächlich bedeutungslos...
Genau das habe ich aber auch geschrieben, Deine Frage habe ich somit beantwortet und bin sehr wohl darauf eingegangen...
Dein erster Satz liest sich logisch und verständlich.
Nur mal im Ernst, wenn denn eine fettgedruckte Beschreibung bedeutungslos ist, warum steht sie da überhaupt und auch noch fettgedruckt?
Dies soll dem Besitzer der ZB Teil II mitteilen, dass der Besitz der ZB Teil II nicht die Eigentumsverhältnisse klärt !
Da in vielen Köpfen der Irrglaube herumgeistert das der Brief oder neu die ZB Teil II irgendwelche Eigentumsverhältnisse klärt, das war noch nie so und wird auch nie so sein.
Daher wurde es höchste Zeit dies auf der ZB Teil II schriftlich niederzuschreiben, damit dies auch jeder rafft, das kann gar nicht Fett genug beschrieben sein :-D
Das steht da und ist fett gedruckt, weil es in der Vergangenheit darüber oft fatale Missverständnisse und Irrglauben gab, insbesondere beim Auto(ver)kauf...
Weil die Zulassungsbescheinigung nichts über dein Eigentum aussagt ! Der Inhaber kann / muss aber nicht der Eigentümer sein Lg
auf meine FRAGE bist du leider nicht eingegangen.
wenns denn keine BEDEUTUNG hat, warum stehts im fahrzeugbrief?
Weil es ein Hinweis ist. Ein Hinweis dient der Klarstellung, gibt aber nur bereits bestehende Tatsachen wider, hat also selbst kein Bedeutung...
Im Fahrzeugbrief stand noch nie der Eigentümer sondern schon immer der Fahrzeughalter. Die Eigentumsverhätlnisse gehen aus dem Kaufvertrag hervor.
auf meine FRAGE bist du leider nicht eingegangen.
Wenn hier angeblich alle nicht auf Deine Frage eingegangen sind, hast Du wohl eher die Frage missverständlich gestellt oder die Antworten falsch gelesen...
HALLO
ES GIBT :! den eigentümer ,, den halter ,, und den versicherungsnehmer ,, diese gestaltung haben wir der eu zu verdanken , weil !! keinen weiss bescheid ! doch alle rennen mit !!
gruss mike
... den Besitzer hast du noch vergesessen: das ist der- oder diejenige welche/r gerade damit rumgurkt!
auf meine FRAGE bist du leider nicht richtig eingegangen.
du schreibst was es alles nicht bedeutet.
was bedeutet dieser satz: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen
wenn er denn so bedeutungslos ist, dann bitte ich um eine Richtigstellung.DANKE