Warum muss ich auf den Corona-Soforthilfe-Betrag, den ich zurückzahlen muss, Steuern zahlen?

5 Antworten

Es gibt bei der Einkommensteuer keine Steuerklassen.

Aber die Hilfen sind, da sie betrieblich veranlasst sind natürlich betriebeinnahmen und müssen daher verteuert, werden.

Ob es aber richtig ist, das die zurück zu zahlenden Hilfe auch ersteinmal versteuert werden müssen solltest du mit einem Steuerberater klären. Das könnte auch je nach Gewinnermittlungsmethode anders zu beurteilen sein. Wenn bei bei Zufluss ersteinmal versteuert werden müssen, wären sie bei Rückzahlung aber definitiv auch als Betriebsausgaben abziehbar! Einen etwaigen Verlust könntest du dann auch nach 2020 zurücktragen

Caravaggio1951 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 08:14

Vielen Dank an alle für die hilfreichen Tipps. Werde also einen Steuerberater zu Rate ziehen. Wäre nicht auf die Idee gekommen, dass ich die 7000 als Ausgaben angeben kann. Schönen Tag!

Frag mal deinen Steuerberater !

Wenn du ein Gebwerbe hast, solltest du auch einen Steuerberater haben und dich ausserdem auch ein bisschen auskennen.

Es fällt keine monatliche Steuer an, wie beim Lohn, es zählt der Jahresgewinn. Und der wird dann mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Wenn du nichts verdient hast, zahlst du auch keine Steuern. Wenn du trotz Corona Gewinn gemacht hast, dann zählt der Zuschuss natürlich auch zu den Einnahmen und damit zum Gewinn.

Wenn du eine Rückzahlung leisten musst, dann vermindert diese den Gewinn und zahlst also weniger Steuern. Kann sein dass Einnahme und Rückzahlung in 2 verschiedene Jahre fallen, dann könnte man, wenn das absehbar ist, aber im abgelaufenden Jahr schon eine Rückstellung bilden (siehe oben: Steuerberater)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die 7000€ kannst du dann in dem jahr wo du sie zurückgezahlt hast von deinen restlichen Einnahmen wieder abzahlen und bekommst die Steuern dann wieder zurück. Blöd natürlich wenn du bei dem Betrag gerade über ne grenze kommst und nicht ebenso bei der rolle rückwärts im Folgejahr. Außer bei dieser Ausnahme ist es aber eine 0 nummer

Weil die Soforthilfe nicht steuerfrei gezahlt wurde. Sie ist wie jeder andere Zuschuss zu behandeln.

Die Rückzahlung ist allerdings Betriebsausgabe, so wie der Erhalt Betriebseinnahme ist. Du musst also nicht auf den vollen Betrag Steuern zahlen. Allerdings kann, je nach Zahlungsfluss, Zu- und Abfluss in verschiedenen Jahren liegen, so dass Du in einem Jahr den Zufluss versteuerst und im nächsten Jahr den Abfluss absetzen kannst.

Ich erinnere mich, gelesen zu haben, dass diese Summe steuerpflichtig ist. Hattest Du das auch gelesen? An sich ja. Dann wusstest Du auch Bescheid.

geheim007b  21.03.2022, 20:07

darum ging es ihm nicht. Er hat die 9000€ 2020 versteuert als einnahmen, aber vermutlich 2021 7000€ zurückgezahlt. Allerdings wirken diese 7000€ dann entsprechend wieder Einkommensmindernd in 2021 womit er dieses Geld dann weniger versteuern muss.

Caravaggio1951 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 08:16

Steuerpflichtig, klar! Aber Steuern auf eine Summe, die ich zurückzahlen muss? Das war die Frage.