Steuern bei Geschenken/Entnahmen?

2 Antworten

Du hast zum einen eine Freigrenze von monatlich 44 € (unabhängig vom Sachbezug durch Arbeitgeber) und einen Freibetrag von jährlich 1.080 € (nur wenn der Sachbezug auch vom Arbeitgeber kommt und dort nicht überwiegend für die Arbeitnehmer produziert bzw. vertrieben werden).

Das Finanzamt prüft bei der ESt-Erklärung, was für dich günstiger wäre.

HaileyBailey77 
Beitragsersteller
 02.06.2020, 21:29

Danke! Also wenn ich in einem Monat über die Grenze von 44- Euro komme. Es aber sich um ein Produkt der Firma handelt, und ich es komplett kostenlos bekommen habe ist es okay?

Montiplex  02.06.2020, 21:40
@HaileyBailey77

Wenn du monatlich mehr als 44 € von deinem Arbeitgeber als Sachbezug erhälst (also summiert), dann wäre der gesamte Sachbezug für diesen Monat steuerpflichtig. Deswegen gibt es für Arbeitnehmer eben noch den jährlichen Freibetrag von 1.080 €.

Beispiel:

Du erhälst im Juni 01 Schminke und Kosmetik im Wert von 100 €, du wärst also über der Freigrenze von 44 € in diesem Monat und müsstest die gesamten 100 € als steuerpflichtige Einnahmen ansetzten. Wenn du jetzt im Jahr jedoch insgesamt max. 1.080 € als Sachbezüge erhalten hast, ist es egal ob du über die Freigrenze von 44 € im Monat gekommen bist.

Dieser Freibetrag von 1.080 € gilt aber nur für Sachen von deinem Arbeitgeber, welche er nicht extra für dich gekauft oder produziert hat, sondern er diese Sachen für den Markt oder Handel produziert/verkauft und es dir ab und an gibt bzw. schenkt.

HaileyBailey77 
Beitragsersteller
 02.06.2020, 21:42
@Montiplex

DANKE! Genau so eine Antwort habe ich gebraucht :D

Montiplex  02.06.2020, 21:48
@HaileyBailey77

Nur um es komplett zu haben: Falls du über den Freibetrag von 1.080 € kommst, dann musst du nur die Differenz zwischen den 1.080 € und den summierten Jahreswert der Sachbezüge versteuern, da die 1.080 € trotzdem berücksichtigt werden. Bei den 44 € handelt es sich dagegen nur um eine Freigrenze, wenn du dort drüber kommst musst du alles versteuern, falls es nicht durch die 1.080 € aufgefangen wird.

Das mit der Günstigerprüfung (die ich oben angesprochen hatte) vergiss bitte wieder, die nimmt das Finanzamt natürlich so nicht vor, da es sich hier um 2 verschiedene Tatbestände handelt.

HaileyBailey77 
Beitragsersteller
 02.06.2020, 23:50
@Montiplex

Okay also sagen wir als Beispiel:
Firma xyz verkauft eigene xyz Produkte. Und die Mitarbeiter dürfen sich manchmal etwas mitnehmen (wird natürlich vermerkt.). Dies gilt unter den 1.080 Euro weil es Unternehmens eigene Produkte sind? Aber wenn es z.B. ein Lippenstift der Firme Z ist gilt die 44 Euro regel?

HaileyBailey77 
Beitragsersteller
 03.06.2020, 00:05
@HaileyBailey77

Und noch eine Frage: wann endet was Jahr? am 31. Dezember oder am Tag der Einstellung bei sowas.

Montiplex  03.06.2020, 00:18
@HaileyBailey77

Genau, also wenn euch der Arbeitgeber etwas gibt, was er extra nur für euch besorgt hat, dann gilt dafür nur die Freigrenze in Höhe von monatlich 44 €.

Montiplex  03.06.2020, 00:18
@HaileyBailey77

Damit ist das Kalenderjahr also vom 01.01.-31.12. gemeint. Das entspricht immer den Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer.

Montiplex  03.06.2020, 00:24
@HaileyBailey77

Bevor du diese allerdings als Einnahmen bei deiner Steuererklärung angibst, würde ich deinen Arbeitgeber fragen ob dieser die Ware für euch pauschal versteuert, denn dann bräuchtest du dir diese Fragen gar nicht mehr stellen. Das tun aber nicht alle Arbeitgeber.

HaileyBailey77 
Beitragsersteller
 03.06.2020, 00:26
@Montiplex

Wenn es pauschal versteuert wird - kann es mir sozusagen egal sein? Bzw. keine Sorgen bereiten?

Montiplex  03.06.2020, 00:29
@HaileyBailey77

Genau, denn damit führt der Arbeitgeber die darauf entfallende Steuer schon pauschal ab.

Montiplex  02.06.2020, 21:25

Bzw. prüft dies der Arbeitgeber schon vorweg.