Warum kommt man wenn man eine Geldstrafe nicht zahlt ins Gefängnis, ist das nicht völlig unadäquat?
Ich meine der Staat bekommt so sein Geld auch nicht wieder und die machen sogar noch mehr Verlust, weil ein Gefängnisaufenthalt viel Geld kostet.
14 Antworten
Was soll den stattdessen passieren wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird? Nichts?
Der Staat muß seinen Strafanspruch letztlich durchziehen, und wenn es in letzter Konsequenz zur Ersatzhaft kommt. Bis es aber soweit kommt vergeht viel Zeit und es gibt genügend Möglichkeiten die Haft abzuwehren.
Zunächst sollte man die Strafe Zahlen. Kann man das nicht wegen zu geringem Einkommen, kann man sich an die Staatsanwaltschaft wenden und eine Ratenzahlung beantragen. Die Ratenhöhe wird durch den Staatanwalt festgelegt und ist nicht verhandelbar. Es ist ja letztlich eine Strafe und soll auch als solche empfunden werden.
Wer auch keine Raten zahlen kann, kann die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen. Da kommen dann pro Tagessatz 6 Stunden in Anrechnung.
Erst wenn das alles nichts bringt muß die Erstatzhaft geleistet werden. Aber selbst dann ist immer noch jederzeit die Zahlung möglich und es erfolgt umgehende Entlassung.
Nein, es ist nicht völlig "unadäquat". Ansonsten würde nämlich einfach keiner mehr seine Geldstrafen bezahlen. Davon abgesehen geht es ja nicht nur um Geld, sondern auch um Strafe. Wenn jemand nicht finanziell bestraft werden kann, weil er nicht zahlt, muss er eben anders sanktioniert werden. Und weil so jemand wohl auch keine anderen Auflagen nachkommt, scheiden auch die aus.
Da erkennt man die falsche Denke, dass der Staat eigenützig handelt. Aber die Strafe soll - man staune - DICH treffen. Und da nimmt man nunmal an, dass eine Haftstrafe schlimmer ist als eine Geldstrafe.
Gruß S.
So ganz kann ich dir nicht folgen ...
Der Staat ist in dem Sinne kein Gläubiger. Es geht nicht um Schulden, sondern um Strafe.
Zahlt jemand seine privaten Rechnungen/Schulden nicht, kommt die Befriedigung des Gläubigers immer VOR der Haftstrafe oder besser gesagt, unabhängig davon. Für eine Haftstrafe werden einem die Schulden an Dritten ja nicht erlassen und vorher wird die Zahlungsfähigkeit sehr gründlich geprüft. Also ist hier die Haft eine Strafe für eine Straftat, keine Tilgung oder gar der Erlass von Schulden.
Gruß S.
Das deckt sich dann mit meiner Antwort in gewisser(oder richtiger) Weise doch in etwa?? Ich war mittlerweile echt bissl verwundert oder besser gesagt verunsichert. Sorry.
Diese Form von Geldstrafe (zwecks Bußgeldverfahren etc. usw.) bleibt ja auf jeden Fall bestehen, trotz Erzwingungshaft (Beugehaft) - danach, wenn nicht gezahlt werden kann oder wird, kommt zusätzlich der Gerichtsvollzieher und vergibt einen Titel über 30 Jahre (EV, Schufa usw.).
Der Strafbetrag wird in Tagessätzen an Haft errechnet.
Berichtige mich bitte, wenn etwas unkorrekt sein sollte. Vielen Dank.
LG
Ich verstehe den Zusammenhang gar nicht. Unsere Beiträge sind nicht unbedingt zu vergleichen und ich kann nicht nachvollziehen, warum der eine den anderen richtiger oder falscher machen sollte.
Gruß S.
Es geht hier nicht darum das der Staat Geld bekommt. Es geht darum, dass man für ein bestimmtes Verhalten bestraft wird. Nach deinem Dafürhalten könnten wir uns also sämtliche Freiheitsstrafen sparen?! Das funktioniert nicht. Nur mal so: Es gibt verschiedene Haftarten.
Zum einen die allseits bekannte U-Haft. In der landest du, wenn du einer Tat dringend verdächtig bist und (z. B. aufgrund der Strafandrohung) Fluchtgefahr besteht.
In U-Haft kann man aber auch bei Verdunkelungsgefahr kommen (z. B. Beeinflussung von Zeugen und Opfern, Beseitigung von Beweisen, ...). Die U-Haft kann auf die spätere Strafe angerechnet werden, soweit das Gericht nichts anderes anordnet.
Mit der Strafhaft wird eine für eine rechtswidrige Tat verhängte Freiheitsstrafe verbüßt. Weitere Erklärungen sind hierzu glaub nicht notwendig.
Mit der Beugehaft soll jemand gezwungen werden etwas zu machen, was nur er machen kann. Aber man kann natürlich nicht jede x-beliebige Sache mittels Beugehaft regeln. Sagt die Mutter des Kindes nicht den Namen des wahren Vaters um das Abstammungsverfahren zu behindern, weil bspw. der juristische Vater besser verdient, mehr Vermögen hat, etc. pp., könnte man über Beugehaft nachdenken.
Beugehaft ist jedoch beschränkt. Für diese eine Sache können nur max. 6 Monate Beugehaft verhängt werden, danach ist Feierabend. Beugehaft ist auch im Strafverfahren möglich (der Zeuge sagt trotz Aussageverpflichtung nicht aus und hat auch sonst kein Zeugnisverweigerungsrecht).
Mit der Erzwingungshaft soll jemand gezwungen werden - meist ein Buß- oder Verwarngeld - zu zahlen. Die Höhe der E-Haft-Tage hängt von dem verhängten Bußgeld ab.
Man kann durchaus einen Tag Erzwingungshaft für 15 € Bußgeld bekommen, aber auch 3 für 25 €. E-Haft kann nur für offene Buß- oder Verwarngelder verhängt werden, nicht jedoch für Verfahrenskosten! Die E-Haft kannst du abwenden, wenn du das Buß- oder Verwarngeld zahlst, selbst wenn du bereits von der Polizei aufgrund eines Haftbefehls festgenommen worden bist. Solltest du jedoch denken mit der verbüßten E-Haft ist dein Bußgeld weg, dann irrst du.
Die Erfahrung zeigt, dass viele das Bußgeld zahlen, sobald die Polizei mit einem Haftbefehl vor einem wedelt.
Wirst du für eine Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt (bspw. 50 Tagessätze á 10 €) und kannst oder willst die Geldstrafe nicht zahlen, so kann der Rechtspfleger an der Staatsanwaltschaft die Ersatzfreiheitsstrafe anordnen. Mehr als 50 Tage darf sie aber in diesem Beispiel nicht sein. Es ist vollkommen egal ob es 50 Tagessätze á 10 € oder á 100 € sind, es bleiben 50 Tage. Mit der Verbüßung der EFS ist auch die Schuld getilgt.
Alternativ: Würdest du gerne zahlen, kannst es aber nicht weil du wirklich am absoluten Minimum krebst, kannst du "schwitzen statt sitzen". Das müsstest du aber beantragen und deine wirtschaftlichen Verhältnisse nachweisen.
Du kommst nicht nur ins Gefängnis wenn du eine Geldstrafe nicht bezahlst, sondern auch, wenn du ein Bußgeld, z.B. nach Falschparken, nicht bezahlt. Es gibt zwar Unterschiede in der rechtlichen Natur dieser Freiheitsentziehung (Vollstreckungshaft und Erzwingungshaft), aber das Ergebnis ist das Gleiche.
Die Vollstreckung einer Strafe ist keine finanzielle Angelegenheit. Sie ist ein Mittel zur Erhaltung der Rechtsordnung. Würden Strafen nach wirtschaftlichen Gesuchtspunkten vollstreckt, würde im Ergebnis niemand mehr kleinere Strafen bezahlen = man dürfte ungestraft andere beleidigen, betrunken Auto fahren, andere bestehlen, verhauen und was noch so gemacht wird - eine verhängte Strafe würde ja doch nicht vollstreckt.
Es gibt zwar Unterschiede in der rechtlichen Natur dieser Freiheitsentziehung (Vollstreckungshaft und Erzwingungshaft), aber das Ergebnis ist das Gleiche.
Nein, das Ergebnis ist eben nicht das Gleiche. Bei Erzwingungshaft ist das Bußgeld im Anschluss immer noch zu zahlen, die Vollstreckungshaft oder Ersatzfreiheitsstrafe tilgt die Strafe.
Na gut, vielleicht ungeschickt ausgedrückt. Mit "das Gleiche" war die Freiheitsentziehung gemeint. Dass die Erzwingungshaft - nomen est omen - keine Strafe darstellt, ist mir durchaus bekannt.
Aber so machen die ja ihre Schulden ja auch nicht wett.Viele nehmen sogar die Gefängnisstrafe damit die nichts zahlen müssen.