Warum kann ich nicht zwischen zwei Kabelanbietern, die beide im Haus verfügbar sind, frei wählen?
Ich bin in einen Neubau zur Miete eingezogen. Die Interboden Hausverwaltung hat bereits einen Kabelvertrag mit Unitymedia abgeschlossen. Welche Möglichkeit habe ich zu dem zweiten privaten Kabelanbieter zu wechseln, der auch seinen Übergabepunkt im Keller hat. Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt im Haus zwei Kabelanbieter, Unitymedia und Boltenburg TV. Die Hausverwaltung hat uns als Mieter vor vollendete Tatsachen gestellt und bereits einen Sammelvertrag mit Unitymedia abgeschlossen. Aus diesem Vertrag kommen wir als Mieter nicht heraus, so die Meinung der Interboden Hausverwaltung, um nach Boltenburg TV zu wechseln. Ist das rechtens? Hier wird uns doch aktiv das Recht verweigert, den Kabel-Markt frei zu wählen. Vor allem weil beide Anbieter ja im Haus verfügbar sind. Ist es nicht so, als wenn uns die Hausverwaltung Interboden vorschreibt, bei wem wir den Telefonanschluß und Internet buchen oder bei wem wir unseren Strom beziehen müssen. Ich könnte mir ja noch verstehen, dass eine freie Wahl des Kabelanbieters auf Grund von technischen Hürden zu großen Kosten oder baulichen Maßnahmen führen würde. Dass ist aber überhaupt nicht der Fall, wie gesagt beide Kabelanbieter liegen nebeneinander im Keller, man bräuchte nur umklemmen. Warum verweigert uns die Hausverwaltung diese Möglichkeit? Ist das rechtlich so ok? Wie komme ich aus diesem Kollektivvertrag heraus um zu wechseln?
4 Antworten
Hallo,
so wie ich das erkenne sind diese zwei Hausübergabepunkte jeweils einmal mit Signal von Unitymedia (UM) und einmal mit Signal von Boltenburg-TV (BTV) versorgt. Diese Art der Installation setzt voraus das z.B. BTV eine eigene Empfangsstation in der 'Nähe errichtet hat und dieses Objekt (Gebiet) mit TV-Signalen versorgt. Der Grund für diese Installationsvariante wird folgender sein: Der Bauträger wollte unabhängig vom Kabelnetzbetreiber (UM) sein, deshalb hat er eine zweite Möglichkeit (BTV) installiert. Die Idee ist ja nicht schlecht wenn man die Kostenseite nicht beachtet! Es entstehen für den Bauträger immer Kosten, sogenannte Erschließungskosten damit das UM - Kabel in das Objekt verlegt wird. Hier gibt es wieder zwei Möglichkeiten: 1. Wenn UM dem Bauträger vorschlägt, diese Erschließungskosten zu übernehmen und im Gegenzug einen Vertrag über eine gewisse Laufzeit für die versorgten Objekte zu erhalten, dann stimmt der Bauträger meistens diesem Vorschlag zu. (Weil er hier sehr viel Geld sparen kann)UM übernimmt dafür auch in der Regel den Innenausbau die wiederum die Voraussetzung für die weitere Vermarktung z.B der Produkte "Triple Play" in Hessen und NRW sicherstellt. 2. Die eingesetzte Hausverwaltung hat ja in der Regel nicht nur dieses Objekt unter Ihrer Verwaltung, sondern weitaus mehr Bestand. Und hier bietet Unitymedia eben einen guten Rabatt der im Umkehrschluss als monatlichem "Entgelt" dem Kunden wieder zugute kommt. Ein kleiner Anbieter wie z.B. BTV, kommt da in der Regel nicht auf seine Investitionskosten und fällt deshalb weg. Wenn das Objekt (oder die einzelnen Wohnungen daraus) verkauft werden, steht das normalerweise bereits im Kaufvertrag der Wohnung als "Teilungserklärung" drin. Fortan zählt der Multimediaanschluss somit als "Bestandteil" der Wohnung!. Abgesehen davon bietet der "kleinere" Anbieter BTV weniger Leistungen als Unitymedia an. Als Mieter hast du da auf keinen Fall die Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen, da dies vertraglich nicht vorgesehen ist. Erst nach Ablauf der Vertragszeit kann das für das gesammte versorgte Objekt geschehen. Ich möchte aber nicht wissen was dann los ist wenn viele Kunden bereits einen Internet & Telefonie Anschluss bei Unitymedia haben, der dann aufgrund von Abklemmung des Hausübergabepunktes stillgelegt wird.....
Du bist eingezogen, unter den gegebenen Bedingungen. Wenn ein Vertrag mit einem Anbieter bestand, dann gehört das zum Mietvertrag.
Für die Versorgung durch Kabelfernsehen ist immer der Vermieter zuständig. Somit schließt er auch die Verträge ab.
Das haben die Eigentümer gemacht da kannst Du wohl nicht viel machen
Warum soll ich für schlechtere Leistungen mehr bezahlen obwohl es eine bessere Alternative gibt? Die Hausverwaltung führt sich hier auf wie Graf Kotz. Die haben wohl noch nicht geschnackelt dass Sie nur Dienstleister sind. Und Dienstleister die wir als Mieter noch bezahlen. Wo ich früher gewohnt habe hat die Hausverwaltung immer das beste Angebot für uns Mieter herausgesucht und dann beauftragt. Hier gibt es offensichtlich andere Entscheidungsgründe als die Interessen der Mieter.
Rechtlich ist das vollkommen OK! Mein Freund Unity- Mitarbeiter sieht darin folgende Gründe.
Kann der Hausverwalter entscheiden welcher der Kabelanbieter für das Gebäude zuständig ist.
Würd ich aufpassen, den was andere Kabelfirmen sagen, muss nicht unbedingt stimmen.
Da Unity der größste Kabelanbieter in hessen und NRW ist vergeben diese die Vermarktungsrechte an die anderen Firmen und entscheiden somit neben der Hausverwaltung wer die Häuser/ Wohnungen versorgen darf.
Aus dem Vertrag wirst du so nicht raus kommen. Wenn müsste die Hausverwaltung wegen nicht zahlen oder andere Gründe gekündigt werden. Solang das nicht ist bezahlst du das TV über die Nebenkosten.
Frage: was hast du fürn Produkt, Analog oder Digital? wenn du noch analog hast kannst du selber das Produkt auf Digital umstellen. Das ganze würde dann 3,90€ zusätzlich, zu den schon in den Nebenkosten gezahlten gebühren, betragen.
wenn du genauer Wissen willst warum meld dich einfach bei mir ich stell dann Verbindung zu meinem Freund her =)
Nö, glaube ich nicht, denn im Mietvertrag steht nur "Versorgung durch Kabelfernsehn" nix von Preis oder Anbieter.