Aufbewahrungsfrist für Altgeräte des Kabelanbieters

10 Antworten

Was heisst "vor einigen Jahren"?

Falls das Austauschgeraet vor dem 1.1.2010 geliefert worden sein sollte, duerfte der Herausgabeanspruch bezueglich des Altgeraets bereits im Jahr 2009 entstanden sein. Wurden dann nach dem 31.12.2009 keine Rueckgabe- oder Ausgleichsverhandlungen gefuehrt und auch kein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, duerfte der Herausgabeanspruch mit Ablauf des 31.12.2012 verjaehrt sein und ihr koenntet somit gegenueber dem Anbieter die Einrede der Verjaehrung geltend machen.

Sollte der Herausgabeanspruch aber erst nach dem 31.12.2009 entstanden sein, ist noch nichts verjaehrt und der Anbieter hat nach wie vor einen Herausgabeanspruch. Ist die Herausgabe nicht moeglich, hat er einen Anspruch auf Wertersatz.

Anpet 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 08:50

Danke, das ist die Antwort, die benötigt habe. Laut meiner Erinnerung ist der Austausch 2008 gewesen. Die Verjährungsregel greift und dass macht ja auch Sinn. Denn wer sein Gerät solange nicht zurückverlangt, der kann es nicht wirklich als wichtig erachten.

Ich kümmere mich morgen darum und Berichte in den nächsten Tagen, wie es gelaufen ist.

Gib einfach an, dass das Gerät ausgetauscht wurde und in dem Rahmen als Schrott entsorgt wurde. Vielleicht lässt es der Anbieter damit auf sich beruhen. Sonst wird wohl eine Rechnung kommen.

keine.. das gerät war nur geliehen bzw. leihweise überlassen.. steht auch in eurem vertrag.............

Anpet 
Beitragsersteller
 31.08.2013, 09:15

Die schreibe, dass es geliehen ist. Es geht mir darum, wie lange solche Altgeräte aufbewahrt werden müssen. Schließlich kann es nicht sein, dass ich all den Schrot jahrelang aufbewahren muss. Da muss es doch ein reales Maß geben. Wer soll die Übersicht behalten? Und es nimmt auch unnütz Platz weg.

Gutscheincheck  31.08.2013, 12:35
@Anpet

du warst nicht verpflichtet es "jahrelang" aufzubewahren. du hättest es ja auch schon "vor jahren" zurückschicken können.dafür hat man dir sogar einen karton und einen rücksendeaufkleber gegeben...................

Anpet 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 08:55
@Gutscheincheck

Ich habe mir bei einem defektem Gerät keine Gedanken gemacht und es wurde auch vom Kabelanbieter nicht angemerkt.

Austauschgerät wurde im Rahmen einer Aufräumaktion wohl von uns verschrottet.

Das muss euch der Kabelanbieter nun nicht glauben und darf euch eine Rechnung schicken, wenn das damals nicht ausdrücklich statt Rücksendung vereinbart wurde. Schliesslich handelt es sich um eine fremdes Leihgerät, über das man nicht so verfügen darf :-(

G imagaer761

Anpet 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 08:56

Aber nicht jahrelang.

dann müsstest du jetzt nachweisen, dass ihr das gerät nicht absichtlich kaputt gemacht habt , ich weiss nicht was in dem vertrag stand den ihr da unterschrieben habt , wenn da stand, das alle geräte nur für sdie dauer des vertrags genztzt werden können gibts keine andere möglichkeit als das zu zahlen, solche verträge würde ich nicht unterschreiben

Anpet 
Beitragsersteller
 31.08.2013, 10:25

So pauschal würde ich nie sagen, dass ich so einen Vertrag nie unterschreiben würde. Einige Dinge lassen sich bei Vertragsabschluss einfach nicht überschauen.

Wenn die etwas schicken, dass nicht funktioniert und es dann austauschen, dann kann man dies nur mit einplanen,wenn man eine Vorstellung davon hat, dass auch Nichtfunktionierendes nach fünf Jahren noch zurückgefordert wird.

Fair ist so ein Vorgehen auf jeden Fall nicht.

Und ich glaube normalerweise möchten wir doch alle fair behandelt werden.