Wie geht es weiter nach dem Vaterschaftstest?
Hallo! Ich bin nun mit meinem Freund knapp 3 Jahr zusammen und er hat mir gleich am Anfang unserer Beziehung gesagt dass seine Ex schwanger ist...er weis aber nicht ob von ihm oder jemand anderen...da sie vermutlich mehrere Beziehungen hatte! Nun bin ich auch vor kurzem Mama geworden und sehr glücklich...bis voriger Woche! Es kam ein Brief vom Gericht dass mein Freund ein Vaterschaftstest machen soll...gestern war Blut abnehmen und nun warten wir! Meine Fragen sind: 1. Müssen wir den Vaterschaftstest bezahlen wenn er negativ ist? 2. Sollen wir uns am besten einen Anwalt nehmen? 3. Dürfen wir den Kleinen sehen? 4. Wieviel Kosten kommen auf uns zu?bei negativ oder positven Ergebnis Sie hat sich die ganzen Jahre nicht gemeldet...und nun versucht sie einen Vater zu finden um Geld abzustauben! Ich stehe hinter meinem Freund auch wenn er zum zweiten mal Papa ist...Bitte um schnelle Antwort, da dieses Thema uns sehr belastet und unsere Beziehung darunter leidet Dankeschön
10 Antworten
@MinaRia: Warum muss der KV nur bis das Kind 3 Jahre alt ist Unterhalt zahlen? Die Unterhaltsverpflichtung endet erst, wenn sich das Kind selbständig versorgen kann. Also erst mit Volljährigkeit, oder Abschluss der Lehre, solange bekommt die KM auch Kindergeld.
Zu deiner Frage Lillyanashley: Wer genau hat denn das Gutachten angeordnet? Und aus welchem Grund? Wenn nämlich die KM das hier schon erwähnte UVG bezieht, dann hätte das Ja natürlich gerne einen Vater, der ihnen die Kosten wieder erstattet. Auch das Kind hat natürlich den Anspruch auf den Unterhalt, bzw. auch auf das Wissen woher es kommt. Daher ist es eh wichtig, dass die Kinder wissen, wer ist Mama und wer Papa. Vaterschaftstest zahlt im Normalfall der Verlierer, wie das ist, wenn dein Mann die Vaterschaft einräumt und das Gericht den Test will, dann würd ich an euerer Stelle mal auf dem Gericht nachfragen. Und das mit dem Umgang, wenn sich dein Mann dafür interessiert, den Kontakt herzustellen, dann sollte er sich kümmern. Ist der Test schlussendlich negativ, dann zahlt er eh nix. Die Wartezeit, ist recht lang, das stimmt, aber ihr solltet geduldig bleiben und villeicht jetzt schon für euch überlegen, wie geht es weiter, wenn er Papa ist und wie wenn nicht.
Und da ich grad les, wie alt der Beitrag ist, würds mich nu interessieren, was denn bei dem Test rausgekommen ist. Und was mit den Kosten war.
lg
Ein Vaterschaftstest wird nur gerichtlich angeordnet, wenn sich der potentielle Vater weigert, die Vaterschaft anzuerkennen. Dann trägt er im Falle einer festgestellten Vaterschaft auch die Kosten. Ist er der Vater, muss er den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlen. Kann er das aus irgendwelchen Gründen nicht, springt die Unterhaltsvorschusskasse ein und holt sich das Geld später vom leiblichen Vater wieder. Der Kontakt muss langsam aufgebaut werden, da das Kind den Vater bisher nicht kannte. Das Umgangsrecht hat der Vater, wenn er eindeutig als Vater festgestellt wurde. Das heißt nicht "IHR" dürft das Kind sehen. Erst muss der Kontakt zum Vater regelmäßig stattfinden, danach kann das Kind Dich kennenlernen.
wenn er der vater ist, muss er kindsunterhalt zahlen. bis dieses 3 jahre alt ist, vielleicht sogar auch unterhalt für die mutter. er hat dann allerdings auch ein recht, das kind zu sehen, oder vielmeher hat DAS KIND ein recht auf seinen vater!
sollte der test negativ ausfallen, kommt weiter nichts auf euch zu!
ich denke wer den test verlangt der muss auch zahlen-- kosten kommen nur auf euch zu wenn er der vater ist-- die wartezeit bis zum ergebniss wird euch sehr lange vorkommen- ich hoffe für euch das alles gut geht
Vieles im Leben hat zwei Seiten - ich verstehe ja,dass du sauer auf die Ex deines Freundes bist und ihr "Geldgier" vorwirfst, aber andererseits hätte dein Freund sich schon viel früher um einen Vaterschaftstest kümmern können, da er wusste, dass zumindest die Möglichkeit einer Vaterschaft besteht.Warum tut er erst etwas wenn das Gericht ihn dazu zwingt ? Da könnte man ungekehrt auch deinem Freund vorwerfen,dass er sich 3 Jahre lang vor den Unterhaltszahlungen gedrückt hat falls er der Vater ist !!!!Davon abgesehen muss er natürlich Kindesunterhalt zahlen-auch rückwirkend- wenn der Vaterschaftstest positiv ist und hätte dann auch das Recht und die Pflicht Umgang mit dem Kind zu haben.Wartet mal das Testergebnis ab.