Hallo zusammen! Wenn man eine Betrugs Anzeige durch einen gläubiger nach eröffnung Der Privatinsolvenz bekommt, der Anwalt Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt und die Staatsanwaltschaft nach ca 2 Monaten eine Mitteilung an den rechtsanwalt schickt mit dem vermerkt "Akte ist Versand" Was bedeutet dies? Wird da noch ermittelt? Obwohl man die "Tat" bei der Polizei zugegeben hat? Die Polizei meinte Ermittlungen wären für ihn abgeschlossen (für ihn sei die Sache erledigt) er schickt die Akte zurück an die Staatsanwaltschaft! Falls diese eventuell noch Rückfragen haben, würde sich die Staatsanwaltschaft noch mal melden, Also müssen diese ja eigentlich zu ende ermittelt haben, zumal ein "Geständnis" vorliegt! Oder kann es wirklich sein das die Akte vor Akteneinsicht zum zuständigen Gericht geschickt wird für die, beiordnung des Pflichtverteidigers? Lässt ein staatsanwalt sich die insolvenzakte eigentlich auch vom insolvenz gericht zu kommen?
Wenn ja, ist es möglich das er, wenn er der Meinung ist in der insolvenzakte "Betrügerische" Handlungen zu vermuten, diese mit anklagen könnte, obwol kein gläubiger eine strafanzeige gestellt hat? Falls ja sollte man doch eigentlich noch mal eine Anhörung der Polizei bekommen um sich als beschuldigte diesbezüglich äußern zu können oder wäre dies dann ein Überraschung's Effekt falls Anklage erhoben wird? Eine andere Möglichkeit wäre, ein andere rechtsanwalt hat sich die Akte bestellt, vor drei Monaten allerdings kann ich mir nicht vorstellen das der vermerkt "Akte ist versand" sich darauf bezieht das sich die Akte seid fast drei Monaten auf den Weg dorthin macht! Der Schaden wurde bezahlt strafanzeige wurde vom gläubiger bei der staatsanwaltSchaft per fax zurück gezogen (eine strafanzeige kann man nicht zurück ziehen) das weiß ich. Vielleicht hat es auch alles so lange gedauert weil es eventuell wichtigere Fälle zu bearbeiten gibt! Oder wird alles nach Datum bearbeitet und nicht nach Dringlichkeit?
Liebe grüße an alle und ein schönes Wochenende!