Grundstück verkauft , Finanzamt sofort mit Fagebogen da
Hallo Ihr Lieben ,
wenn man ein Grundstück gerade verkauft hat , was man schon über Jahrzehnte bessen hatte . Das Geld -Kaufsumme ist noch nicht mal gutgeschrieben , schickt das Finanzamt sofort einen Fragebogen
Was wieso warum man das Grundstück verkauft hat , was man mit der erhaltenen Verkaufsumme dann macht , wann das Geld auf dem Konto war . Wie die finanziellen Verhältnisse sind , was man dann in Planung hat . Ist das rechtens ??? man will sich doch nicht bereichern , es wurde mal gekauft und nun wieder verkauft !!!!!!!!!!! Bitte Hilfe Danke schön
5 Antworten
so etwas ist mir auch noch nicht untergekommen, bist Du sicher, dass es vom FA ist? ruf doch dort mal an und frage, ob es eine neue Regelung gibt, ich habe vor einiger Zeit auch ein Grundstück verkauft und mich hat keiner gefragt, was ich mit dem Geld vorhabe usw. sehr eigenartige Gebaren, ich würde vorsichtig sein, erst mal nachfragen und auch fragen, auf welcher Grundlage das ausgefüllt werden muss oder soll oder freiwillig (§§ sagen lassen), hat der Notar sich diesbezüglich geäußert, er müßte sich doch auch auskennen.
ja, haste vollkommen recht , wir hatten seit 1979 dieses Grundstück und haben es über einen Notar rechtmäßig veräußert . Weder sind Grundschulden ect. da , ich weiß nicht warum der Staat da auch noch reinfummeln will . Es wurde gut verkauft und beide Seiten waren mit dem Kaufpreis einverstanden , Ich werde mal den Notar anrufen ! Vielen Dank für die Antwort
Das Finanzamt will prüfen, ob die Einnahme steuerpflichtig ist. Da geht es z. B. darum, ob mit dem Grundstück spekuliert wurde, ob der Einnahme ein Kredit gegenübersteht, der damit bedient werden muss (etwa eine Hypothek, die man zum Zwecke des Grundstückskaufs aufgenommen hat) usw.
Das Finanzamt legt die Grundsteuer für den Erwerber fest!
Dazu muss es wissen, ob du das Land ggf. zu billig verkauft hast.
Das könnte Folgen für Käufer und Verkäufer haben. -> Ist Geld "schwarz" geflossen... u. a.
natürlich ist das rechtens, grundstücksverkäufe unterliegen halt anderen bestimmungen als der verkauf eines autos...
wenn du einen gewinn gemacht hast, bereicherst du dich natürlich und natürlich will das FA das wissen bzw. was davon abhaben.................
stimmt haste recht .........................