Warum darf man sich nicht bei einem ausländischen Geheimdienst bewerben?
Es gibt ein Grundrecht auf Berufsfreiheit. Warum stellt man diese Arbeit also allgemein unter Strafe? Es würde doch darauf ankommen was man dort genau macht.
8 Antworten
Dort bewerben darfst du dich, für die arbeiten darfst du (als deutscher Staatsbürger, bzw. jemand für den das deutsche StGB gilt) nicht.
§93 StGB ff
(§98 und §99 StGB)
So versteh ich das als Nicht-Jurist
Muss mich korrigieren: "Der Versuch ist stets strafbar", also darfst du dich (vermutlich) nichtmal bewerben.
Bewerben kann man sich immer, ob die einem haben wollen, ist aber eine andere Sache.
Beim Geheimdienst (Spionageabwehr) der Amerikaner hier in Deutschland arbeiten aber auch Deutsche.
Bewerben darfst du dich. Du kannst dort auch arbeiten. Jedoch nur vor Ort.
Grundrechte dürfen eingeschränkt werden, wenn höhenwiegende Interessen dagegen stehen. In dem Falle könnten die Gesetzesartikel des StGB in puncto Landesverrat erfüllt sein. Da diese Gefährdungs- bis Unternehmungsdelikte sind, ist ihr Tatbestand schon in einem sehr frühen Stadium der Tat erfüllt.
Hallo,
wie kommst du auf die Idee, man dürfe sich nicht bei ausländischen Geheimdiensten bewerben ?
Als normaler Bürger kannst du dich überall bewerben, vorausgesetzt es ist keine Kriminelle Vereinigung oder Terrorirstische Organisation.
Etwas anderes gilt nur für Geheimnisträger , also Leute die Zugang zu Unterlagen oder Materialien haben, die für die BRD sicherheitsrelevant sind.
Diese Leute müssen sich schriftlich zu bestimmten Dingen verpflichten,eben auch dazu.
Gesetze lesen und verstehen ist wohl nicht so dein Ding.
§ 99 StGB bezieht sich auf "Agentätigkeit" auf dem Boden der BRD für einen ausländischen Dienst.
Und angewandt wird er höchst selten,weil wir ja auch Agenten in anderen Ländenr haben :-)
Außerdem besteht ein Geheimdienst nicht nur aus Agenten, sondern auch aus normalen Verwaltungsmitarbeitern und da werden zum B. von uns Übersetzer für arabische Sprachen gesucht und umgekehrt natürlich auch für Deutsch.
Davon wurde und wird keiner verhaftet :-)
§ 99 Geheimdienstliche Agententätigkeit - verbietet es. Letztens wurde einer verhaftet nur weil er sich beworben hatte.