Wartesemester, Kindergeld?
Wenn ich mich absichtlich für Medizin bewerbe und abgelehnt werde, nur um Kindergeld zu bekommen, aber im Jahr darauf dann etwas komplett anderes mache, muss ich das Kindergeld dann zurück zahlen oder bekomm eine Strafe?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kindergeld, Ausbildung und Studium
https://fudder.de/kindergeld-betrug-taschengeld-fuer-die-weltreise--118164176.html
Hier findest du interessante Infos zur Thematik. U.a. steht dort:
Die Familienkasse erfragt Eingangsbelege und andere Unterlagen bei den Uni-Sekretariaten, und auch die Umsetzbarkeit des Studienwunsches wird geprüft. Wenn sich zum Beispiel jemand mit einem 3,4 Abitur auf einen Medizin-Studienplatz bewirbt, drohen zahlreiche Wartesemester. In solchen Fällen nimmt die Familienkasse Kontakt zu den Bewerbern auf und schlägt realistischere Alternativen vor.
Ebenso:
Für den nötigen Nachweis deiner Bemühungen solltest du dich regelmäßig bei mehreren Hochschulen auf einen Studienplatz bewerben und die Absagen der Kindergeldstelle vorzeigen können. Bedenke auch: Bei Pharmazie spielen ab 2020 Wartesemester keine Rolle mehr, bei Human-, Tier- und Zahnmedizin ab voraussichtlich 2022 gar keine Rolle mehr spielen, da das Vergabeverfahren geändert wurde. Erst recht gilt hier: Ohne Bewerbung (und nachfolgende Absage) kann es kein Kindergeld geben.
https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/kindergeld-uebergangszeit.php
Du bekommst kein Kindergeld wenn du nicht immatrikuliert bist (was du nicht bist, wenn du abgelehnt wirst).