Grundgesetz - Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden?

15 Antworten

Mit der Eingliederungsvereinbarung gehst du einen Vertrag ein, der dich verpflichtet schnellstmöglichst eine "zumutbare" Arbeit zu suchen und für dessen Dauer du Überbrückungsleistungen erhältst (bspw. in Form von ALG2).

Zumutbare Arbeit umfasst jegliche Arbeit, die nicht:

- die Erziehung eine Kindes einschränkt

- die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen einschränkt

- ausgeübt werden kann auf Grund physischer und/oder psychischer Einschränkungen

- täglich 2,5 bis 3 Stunden Pendelzeit zum Arbeitsplatz in Anspruch nimmt

und anderer Sonderfälle die im Einzelnen geprüft werden.

Hältst du dich nicht an diesen Vertrag, erhältst du eine Vertragsstrafe in Form von Sanktionen bis hin zu Sperrungen.

Praxistipp: Um dein monatliches Bewerbungssoll zu erfüllen oder ggf. unerwünschte Stellenangebote abzuwimmeln, kannst du einfach minderqualitative Bewerbungen absenden. Allerdings sollte die "Unattraktivität" nicht zu offensichtlich Gestaltet werden, wie beispielsweise immer der selbe Tippfehler in der Bewerbung.

Abschrift (Auszug)
Stephan Rixen zu § 10 SGB II in Wolfgang Eicher / Wolfgang Spellbrink: SGB II. Grundsi-cherung für Arbeitsuchende, Kommentar, München 2008, S. 266 f
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d) Arbeitszwang (Art 12 Abs 2 GG) und Zwangsarbeit (Art 12 Abs 3 GG) – Internationalrechtliches Verbot der Zwangsarbeit. Die Frage, ob es sich bei der im Hinblick auf die Sanktionsregelungen erzwungenen Arbeitsaufnahme um "Arbeitszwang" (Art 12 Abs 2 GG) oder gar "Zwangsarbeit" (Art 12 Abs 3 GG) handelt, ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 74, 102, 115 ff, 120 ff; 98, 169, 205 f, zu Art 12 Abs 2 GG s auch BVerfGE 22, 380, 383) zu verneinen

Alles klar ?. Nix machen, weniger Kohle, gar nix machen keine Kohle.

Nein es verstößt nicht gegen den Artikel.

Grund: du bist Bittsteller. Du möchtest eine Leistung vom Staat haben. Diese Leistung muss du beantragen und dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Außerdem kannst du dich auf jede andere stelle genauso bewerben. Und dann entsprechend diese stelle beginnen.

Die wollen sehen das du was tust. Schlag ihnen doch eine sinnvolle alternative vor?

Das Gesetz sieht vor das dir nicht vom Staat zugewiesen kann du wirst jetzt Bäcker und darfst dich auch auf nichts anderes bewerben.

Das Recht auf freie Berufswahl ist dann eingeschränkt, wenn du einen Beruf ergreifen möchtest, den du aufgrund fehlender Ausbildung nicht ergreifen kannst oder darfst.

Du kannst ohne Studium kein Arzt werden. Es gibt eben Voraussetzungen die man erfüllen muss, um einen bestimmten Beruf zu ergreifen

Wenn du Leistungen vom Amt beziehst, weil du keinen Job hast, das Amt dir aber Stellen anbietet die du alle ablehnst, dann können Sanktionen gegen dich verhängt werden. Diese Massnahmen tangieren das Grundrecht nicht.

split371  23.09.2018, 15:07

Etymologisch stammt das Wort "Sanktion" aus dem Französischen bzw. Latein und hat die

Bedeutung einer "Zwangsmaßnahme "bzw. einer "Bestrafung"das SGB II ist nicht befugt Bestrafungen durchführen das ist dem StGB Vorenthalten, es ist ein Verstoß gegen Menschenrechte, ein Verstoß gegen die EU-Charta, die EU-Konvention und den UNO-Sozialpakt,ein Verstoß gegen Charta der Grundrechte der europäischen Union, Diskriminierung, Mobbing, Erpressung an Bedürftigen ist eine Straftat.

Es gibt Ausnahmefälle, in denen die Arbeitsaufnahme verweigert werden kann. Ansonsten kann dich niemand zwingen, aber keine Kooperation bedeutet eben auch weniger Geld.